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FAQ

Sie fragen, wir antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen an unseren Kundenservice zu folgenden Themen:

Wo finde ich ...

Mit der Kostenübersicht macht Sympany Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung einfacher. Sie erhalten diese automatisch im Januar des Folgejahres und können sie stets im Kundenportal oder in der App mySympany herunterladen. (Tipp: Filtern Sie Ihre Dokumente nach «Steuerausweis».)

Sie erhalten alle Dokumente wie Ihre Police, Prämienrechnungen etc. online im Kundenportal und in der App mySympany. (Tipp: Filtern Sie Ihre Dokumente nach «Police».)

Ihre Prämienrechnungen finden Sie im Kundenportal oder in der App mySympany. (Tipp: Filtern Sie Ihre Dokumente nach «Prämienrechnungen».) Wichtig: 

  • Prämienrechnungen werden jeweils Ende Monat verschickt und sind im Voraus zu bezahlen.
  • Ausnahme: Ihre Januar-Prämienrechnung erhalten Sie Mitte Dezember.

Gut zu wissen: Bei der Bezahlung am Postschalter fallen Gebühren an. Wir empfehlen Ihnen eBill, LSV oder CH-DD – damit bezahlen Sie bequem, pünktlich und ohne Zusatzkosten.

Mehr zum Thema Rechnungen >

Ihre Versichertenkarte erhalten Sie normalerweise rund 6 Wochen nach Versicherungsabschluss – und haben Sie in mySympany digital immer mit dabei.

Fragen zu Prämie und Police

Sie erhalten diese rund 2 Wochen nach Abschluss der Versicherung bzw. nach einer Anpassung. Sie finden die Police auch im Kundenportal mySympany.

Ihre Prämienhöhe hängt von vielen Faktoren ab. Wir haben einige Sparmöglichkeiten für Sie zusammengestellt. 
In gewissen Fällen haben Sie auch Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

Junge Erwachsene ab 19 bzw. 26 Jahren kommen in eine andere Prämienstufe mit weniger Rabatt. Dies schreibt das Krankenversicherungsgesetz KVG vor.

Mehr zum Altersklassenwechsel und Tipps zum Prämiensparen >

Fragen zu Produkten und Services

Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Notfallbehandlungen (Krankheit oder Unfall). Ein Notfall liegt vor, wenn Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eine medizinische Behandlung benötigen und diese nicht bis zur geplanten Rückreise abgewartet werden kann und eine gesonderte Rückreise unverhältnismässig wäre.

Am besten informieren Sie sich im Fall der Fälle bei unserer 24-h-Notfallnummer. Die Mitarbeitenden geben Ihnen Auskunft, wie Sie sich bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland verhalten sollen.

24-h-Notfallnummer – bei medizinischen Notfällen (Krankheit oder Unfall) im Ausland

  • Einholen von Kostengutsprachen: Sichern Sie sich ab, dass Sympany die Behandlungskosten übernimmt
  • Auskunft, an welche Praxis oder welches Spital Sie sich wenden können
  • Unterstützung bei Transporten und medizinisch notwendigen Rückreisen

+41 41 480 44 22 (kostenpflichtig)

 
Reisen innerhalb der EU/EFTA (ausser dem Wohnland):

Für den Leistungsumfang gilt das Recht des Landes, in dem die Behandlung vorgenommen wird. Auch die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften dieses Landes. Meist muss diese vor Ort bezahlt werden. Die Kostenbeteiligung in der Schweiz entfällt dagegen. Die bezahlte Kostenbeteiligung wird auch nicht auf die Franchise und den Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet.

  • Ambulante Behandlung (im Notfall)
    Gedeckt sind Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes. Bitte zeigen Sie in der Praxis die Rückseite Ihrer Versicherungskarte vor.
  • Spitalbehandlung (im Notfall)
    Wenn Sie notfallmässig ins Krankenhaus müssen, kontaktieren Sie bitte zuerst unsere Notfallnummer:
    +41 41 480 44 22 (kostenpflichtig)

Versichert sind die Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes in der Allgemeinen Abteilung. Im Spital zeigen Sie die Rückseite Ihrer Versichertenkarte vor.

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gut zu wissen:
Falls Sie Urlaub in der Schweiz planen und sich notfallmässig behandeln müssen, verwenden Sie bitte die Sympany Versichertenkarte oder, falls vorhanden, die Police Ihrer Reisekrankenversicherung des Wohnlands.
 

Reisen ausserhalb der EU/EFTA:

Erstattet werden maximal die doppelten Kosten, die in der Schweiz entstanden wären.
Es empfiehlt sich, eine spezielle Reisekrankenversicherung  abzuschliessen, vor allem bei Aufenthalten in gewissen Überseegebieten (wie zum Beispiel der USA). So schützen Sie sich vor eventuell sehr hohen Behandlungskosten.

  • Ambulante Behandlung (im Notfall)
    Sie übernehmen die Kostenbeteiligung gemäss Behandlungsland und zahlen zunächst auch die Kosten für die Behandlung selbst. Später senden Sie den Rückforderungsbeleg an Sympany. Wir prüfen den Beleg und erstatten Ihnen die Kosten für die Behandlung zurück.
  • Spitalbehandlung (im Notfall)
    Wenn Sie notfallmässig ins Spital müssen, kontaktieren Sie bitte vorgängig unsere Notfallnummer. Diese finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte:
    +41 41 480 44 22 (kostenpflichtig)  

Tipp: Reisekrankenversicherung tourist

Mit unserer Reisekrankenversicherung tourist reisen Sie jederzeit unbesorgt. Holen Sie sich zusätzlichen Schutz und höhere Leistungen für Notfälle, Transporte und Rettungsaktionen. 
Jetzt informieren >

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gut zu wissen:
Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. Am besten wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater in Ihrem Wohnland oder an Ihre Kooperationskasse, um die richtige Zusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

 

Das hängt ganz von Ihrem gewählten Modell ab, denn jedes Modell funktioniert nach seinen eigenen Regeln. Einen Überblick bietet die Seite Sparmodelle. Auf den einzelnen Modellseiten erfahren Sie dann, wie Sie im Krankheitsfall genau vorgehen sollten, wann Sie eine Überweisung benötigen und auch, was passiert, wenn Sie sich nicht an die vereinbarten Regeln halten. 

So funktionieren Prämiensparmodelle >

Alle wichtigen Infos finden Sie auf unserer Seite zur Unfallversicherung.

Die Unfalldeckung können Sie bei Bedarf direkt im Kundenportal oder in der App mySympany ändern. Tippen Sie dafür ganz unten auf der Übersicht auf den Button «Versicherungen» und anschliessend auf das Stift-Symbol neben Ihrer aktuellen Unfalldeckung.

Grundversicherung

Auf wann kann ich meine Versicherung anpassen?

  • Modell wechseln oder niedrigere Franchise: Mitteilung bis 30. November 2024. Die Änderung wird per 1. Januar 2025 wirksam.
  • Höhere Franchise: Mitteilung bis 31. Dezember 2024. Die Änderung wird per 1. Januar 2025 wirksam.

Wie mache ich das?

Die Details erfahren Sie auf der Seite Versicherungsmodell wechseln bzw. Franchise ändern

Achtung: Die Meldung per Telefon oder Post muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf dieser Fristen um 17.00 Uhr bei Sympany eingegangen sein.


Zusatzversicherung

Auf wann kann ich meine Versicherung anpassen?

  • höhere Deckung: auf den 1. des nächsten Monats möglich
  • niedrigere Deckung: Der Wechsel ist immer per 1. Januar möglich. Dafür muss die bisherige höhere Deckung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und die niedrigere neu beantragt werden.
    Kündigungsfrist bei Prämienänderung: ausserordentliche Kündigungsfrist bis 29. November 2024, 17.00 Uhr.
    Kündigungsfrist ohne Prämienänderung: ordentliche Kündigungsfrist bis 30. September 2024, 17.00 Uhr.
    Ausnahme Mehrjahresverträge: Bleibt die Prämie gleich, ist der Antrag auf eine niedrigere Deckung erst im letzten Jahr der Laufzeit möglich. Verändert sich die Prämie, kann eine niedrigere Deckung auch während der Laufzeit beantragt werden.

Wie mache ich das?

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite Versicherungsmodell wechseln.

Wichtig: Bei Kündigungen gilt NICHT das Datum des Poststempels. Es gilt die Ankunft Ihrer Kündigung beim Versicherer.

Ihre Hausarzt- oder HMO-Praxis können Sie ganz einfach im Kundenportal oder in der App mySympany wechseln. Tippen Sie dafür ganz unten auf der Übersicht auf den Button «Versicherungen» und anschliessend auf das Stift-Symbol neben Ihrer aktuellen Praxis.

Bitte informieren Sie sich vorab bei der gewählten Praxis, ob sie derzeit neue Patientinnen und Patienten aufnimmt.

euroline Versicherte können sowohl in der Schweiz als auch in Ihrem Wohnland zum Arzt gehen. Bei Behandlungen in der Schweiz erhalten sie Leistungen der obligatorischen Grundversicherung.

Mehr Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland oder Frankreich >

Fragen zu mySympany (Kundenportal und App)

Mit wenigen Klicks die Franchise ändern? Das geht in mySympany – ebenso wie der Wechsel der Arztpraxis oder die Änderung der Unfalldeckung. Damit können Sie viele Anliegen rund um Ihre Grundversicherung selbst lösen.

Zu den Anleitungen >

  • In der mySympany App oder auf der Webseite: «Passwort vergessen» anklicken
  • Sicherstellen, dass nach der Versichertennummer nicht aus Versehen ein Leerschlag eingegeben wurde


 

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