Koordination mit anderen Sozialversicherungen
Invalidenversicherung (IV)
Für Ansprüche aus der Invalidenversicherung ist der Wohnkanton zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV >
Wer aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise und über längere Zeit in seiner Erwerbstätigkeit oder seinem bisherigen Aufgabenbereich eingeschränkt ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Invalidenversicherung.
Die Früherfassung hat das Ziel, den Arbeitsplatz der betroffenen Person zu erhalten und Invalidität zu vermeiden.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung gewährt Müttern und Vätern eine Entschädigung für den Verdienstausfall während Ihres Mutter- beziehungsweise Vaterschaftsurlaubs.
In den ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes erhalten erwerbstätige Mütter eine Mutterschaftsentschädigung. Dies ist in der Erwerbsersatzordnung geregelt. Sofern im Rahmen der Lohnausfallversicherung versichert, erbringt Sympany Leistungen im Nachgang zur Erwerbsersatzordnung.
Merkblatt Mutterschaftsentschädigung
Seit dem 01.01.2021 erhalten erwerbstätige Väter nach der Geburt ihres Kindes eine Vaterschaftsentschädigung für 14 Tage. Auch hierfür erbringt Sympany Leistungen im Nachgang zur Erwerbsersatzordnung, wenn dies im Rahmen der Lohnausfallversicherung entsprechend versichert ist.
Merkblatt Vaterschaftsentschädigung