Obligatorische Unfallversicherung für Hausangestellte
- Ab 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 80% des Lohns.
- Wir übernehmen die Heilungskosten und kommen für Hilfsmittel auf.
- Bei Invalidität und Todesfall bezahlen wir die Invalidenrente und die Hinterlassenenrente.
Unsere Leistungen für Sie
Arbeitsunfähigkeit durch Unfall | Taggeld: bis 80% des Lohns ab 3. Tag Unbegrenzte Heilungskosten: ärztliche Behandlung, Spital allgemeine Abteilung Kosten für Rettung und Transport Hilfsmittel wie Prothesen, Hörgeräte oder Brillen Integritäts- und Hilflosenentschädigung Rente bei Invalidität Hinterlassenenrente |
Die Risiko-Zusatzversicherungsprodukte compensa, capita unfall und uvg hausangestellte sind ein Angebot der Sympany Versicherungen AG. Das Risiko-Zusatzversicherungsprodukt capita krankheit ist ein Angebot der Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG.