Umzug
Tipps, damit Sympany problemlos mitzieht
Ganz egal, ob Sie nur in die Nachbargemeinde ziehen, den Kanton oder sogar das Land wechseln: Bei Umzügen ist gute Planung gefragt. Sympany unterstützt Sie gerne dabei.
Hier erfahren Sie, was es rund um Ihre Krankenkasse in der Grundversicherung und Zusatzversicherung zu beachten gibt und welche Sach- und Risikoversicherungen nützlich sind.
Sie ziehen um? Was dabei rund um Ihre Sympany Versicherung wichtig ist
Adressänderung und Zahlungsinformationen
Am einfachsten ändern Sie Ihre Adresse über mySympany (Kundenportal und App). Oder Sie teilen uns die neue Anschrift via Webformular oder E-Mail an E-Mail mit.
Wenn Sie eine Auto- oder Motorradversicherung bei Sympany abgeschlossen haben, melden Sie uns Ihre neue Adresse bitte per E-Mail an E-Mail oder telefonisch unter +41 58 262 42 00.
Möchten Sie die Adresse bei Ihrer Haushaltversicherung von Sympany ändern, wenden Sie sich bitte per E-Mail an E-Mail oder telefonisch unter +41 58 262 42 00.
Am einfachsten ändern Sie die Zahlungsverbindung über mySympany (Kundenportal und App). Oder Sie teilen uns die neue Kontonummer via Webformular oder E-Mail mit.
Mit dem Lastschriftverfahren der Bank oder Swiss Direct Debit der PostFinance bezahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich und mühelos. Dafür laden Sie das Antragsformular (Zahlungsermächtigung) herunter und senden das ausgefüllte Formular an Ihre Bank oder – falls Sie ein Postkonto haben – an Sympany. Noch einfacher geht es mit eBill (www.ebill.ch).
Hinweis: Bei Fahrzeug- und Haushaltversicherungen von Sympany ist das Lastschriftverfahren leider nicht möglich.
Mehr zum Thema Zahlungsverbindung ändern >
Prämien und Versicherungsmodelle
Bei einem Umzug gibt es kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Termine für Kündigung oder Wechsel Ihrer Krankenversicherung gelten auch hier: Infos zur Kündigung >
Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz kommen, können Sie sofort zu Sympany wechseln.
Mit dem Online-Prämienrechner können Sie bereits jetzt eine unverbindliche Offerte erstellen. Gerne beraten wir Sie! Beratungstermin vereinbaren >
Sie haben nur eine Grundversicherung: Die obligatorische Grundversicherung deckt die Kosten gemäss Spitalliste Ihres neuen Wohnkantons ab (in der allgemeinen Abteilung, Mehrbettzimmer). Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Behandlung bezahlt wird, können Sie sich auch gerne an uns wenden.
Ansonsten kommt es auf Ihre Zusatzversicherung an. Mit einer hospita Spitalzusatzversicherung können Sie schweizweit frei wählen, in welchem anerkannten Spital sie sich behandeln lassen. Sympany bietet verschiedene Varianten: Sie entscheiden, ob die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung für Sie richtig ist – oder ob Sie flexibel von Fall zu Fall bestimmen möchten. Und mit hospita global gibt’s den maximalen Komfort sogar weltweit.
Versicherte des Apothekenmodells casamed pharm und von flexhelp24 finden ihre neue Apotheke oder Partner-Praxis ganz einfach online. Sie erhalten ausserdem schweizweit und jederzeit medizinische Hilfe per Telefon. Ist ärztliche Behandlung angezeigt, überweist Sie Ihr Ansprechpartner an einen Arzt, einen Spezialisten oder ins Spital.
casamed hmo Versicherten stehen mehr als 450 Zentren und Partnerpraxen zur Verfügung. Vielleicht gibt es ja ganz in der Nähe Ihres neuen Wohnorts eine HMO-Praxis: HMO-Praxis finden >
Bitte wenden Sie sich sonst an unseren Kundenservice. Gerne finden wir ein passendes Modell für Sie.
Dank unserer Online-Liste geht das ganz schnell: Arztpraxis suchen >
Das kann beim Umzug leicht passieren und ist kein Problem. Ist die Prämie am neuen Wohnort höher, stellen wir Ihnen die Differenz in Rechnung. Ist sie niedriger, wird Ihnen die Differenz abhängig von Ihrer Zahlungsmodalität mit der nächsten, noch nicht ausgestellten Prämienrechnung verrechnet. Bei jährlicher oder halbjährlicher Zahlung erfolgt eine entsprechende Gutschrift oder Belastung.
Sympany rät Ihnen: Denken Sie bei Daueraufträgen an die Änderung des Betrages, damit die Zahlungen reibungslos weiterlaufen.
Manchmal ist die Rechnung schon erstellt, bevor eine Änderung noch berücksichtigt werden kann. Bitte vernichten Sie die alte Rechnung und teilen uns diesen Fall telefonisch oder per E-Mail mit. Gerne lassen wir Ihnen die angepasste Rechnung neu zukommen. Sollten Sie eine E-Rechnung erhalten haben, genügt es, diese abzulehnen und uns zu informieren.
Die Schweizer Krankenkassenprämien sind nicht überall gleich: Es gibt sogenannte Prämienregionen, die vom Bund festgelegt werden. Falls Sie bei Ihrem Umzug die Prämienregion wechseln (das kann auch innerhalb des Kantons geschehen), wird Ihre Prämie vielleicht steigen oder sinken. In diesem Fall erhalten Sie von Sympany automatisch eine neue Police.
Prämie Grundversicherung berechnen >
Auch die Prämien für die Fahrzeug- oder Haushaltversicherung sind nicht an jedem Wohnort gleich hoch.
Auch bei einem Umzug können Sie das Modell Ihrer Krankenversicherung in der Regel nur zu den gewohnten Terminen ändern.
Bei alternativen Versicherungsmodellen (Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Apotheken-Modell) ist in einigen Fällen jedoch ein Modellwechsel nötig und möglich, zum Beispiel wenn Sie mit casamed hmo versichert sind und es keine Partner-HMO-Praxis in Ihrer Nähe gibt oder in Ihrem Kanton kein HMO-Modell angeboten wird. Dies können Sie hier überprüfen: HMO-Praxis finden >
Neue Lebenssituation
Das erste Mal in den eigenen vier Wänden zu leben ist eine tolle Erfahrung. Damit Sie sich dabei ganz entspannt zurücklehnen können, möchten wir Ihnen zwei Versicherungen ganz besonders ans Herz legen: eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihre Einrichtung und liebsten Gegenstände gegen Schäden und Verlust, eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie dagegen vor Schadensansprüchen, z.B. vom Vermieter oder der Vermieterin.
Übrigens: Sowohl die Hausrat- als auch die Privathaftpflichtversicherung können nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch gleich für den gesamten Haushalt, mit allen dort lebenden Personen, abgeschlossen werden. Ideal für Familien und WGs.
Sympany bietet spezifische Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Denken Sie auch an die Versicherung Ihres Kindes: Empfehlungen und Versicherungstipps >
Grundsätzlich können Sie Ihren Versicherungsschutz auch während einer Schwangerschaft anpassen. Bei den Zusatzversicherungen besteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen. Deshalb schliessen Sie Zusatzversicherungen am besten bereits vor der Schwangerschaft ab.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: Beratungstermin vereinbaren >
Ab Ihrem 18. Geburtstag haben Sie Ihr Leben selbst in der Hand – und damit auch Ihre Krankenversicherung. Mehr erfahren >
Mit dem Online-Prämienrechner können Sie Ihre persönliche, unverbindliche Offerte erstellen. Gerne beraten wir Sie! Beratungstermin vereinbaren >
Umzug in die Schweiz oder ins Ausland
In der Schweiz besteht im Bereich der Grundversicherung eine Versicherungspflicht: Wenn Sie Ihren Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz verlagern und hier berufstätig sind oder Ihre Rente aus der Schweiz beziehen, müssen Sie sich in der Schweiz krankenversichern.
Die Grundversicherung deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die freiwilligen Zusatzversicherungen ermöglichen einen weitergehenden Versicherungsschutz bei ambulanten und/oder stationären Behandlungen.
Krankenversicherung und Unfallversicherung in der Schweiz: einfach erklärt >
Ziehen Sie ins Ausland, endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz. Sympany benötigt dann lediglich die Abmeldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde per E-Mail und beendet Ihren Vertrag zum Tag Ihrer Abmeldung.
Ausnahmen
Aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern gibt es jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen (z.B. Rentnerinnen und Rentner, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende).
Wenn Sie nur vorübergehend für ein schweizerisches Unternehmen im Ausland arbeiten, gelten Sie als Entsandte oder Entsandter. In diesem Fall können Sie für beinahe alle Zusatzversicherungen eine Sistierung vereinbaren. Die Sistierung lässt Ihre Versicherung(en) für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts, jedoch nicht länger als 6 Jahre, ruhen. Damit ist gewährleistet, dass Sie die Versicherung(en) zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Bedingungen wie vor Ihrem Auslandsaufenthalt weiterführen können. Eine erneute Gesundheitsdeklaration entfällt. Während Ihrer Zeit im Ausland zahlen Sie lediglich einen Bruchteil Ihrer Prämie.
Wenn Sie auch nach dem Umzug ins Ausland in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger. Diese müssen sich grundsätzlich in der Schweiz krankenversichern. Die Grenzgänger-Versicherung euroline überzeugt mit sehr guten Konditionen.
Krankenzusatzversicherungen, Haushalt- und Fahrzeugversicherungen können Sie in der Regel nur weiterführen, solange Sie in der Schweiz wohnen.
Weitere Informationen zum Thema Auswandern finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten.
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich grundsätzlich in der Schweiz krankenversichern.
Das Sympany Modell euroline ist auf die Bedürfnisse von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zugeschnitten. Im Krankheitsfall gehen Sie am Wohn- oder am Arbeitsort zum Arzt. euroline bietet Leistungen gemäss obligatorischer Grundversicherung – und besonders attraktive Konditionen. Sind beide Eltern in der Schweiz erwerbstätig, können sie auch ihre Kinder bei euroline versichern.
Rund um Wohnung, Haus & Fahrzeug
Ob Putzkraft, Gärtnerin oder Babysitter: Gemäss Gesetz sind Sie verpflichtet, Hausangestellte gegen Unfall abzusichern. Sympany bietet mit der obligatorischen Unfallversicherung uvg hausangestellte umfassenden Schutz.
Mit der Privathaftpflichtdeckung der Haushaltversicherung home übernimmt Sympany Schäden, die Sie als Mieter verursacht haben. Gleichzeitig können Sie mit home Ihren Hausrat versichern. Nutzen Sie den Umzug auch, um Ihre Versicherungssumme in der Hausratversicherung zu überprüfen.
Eine Gebäudeversicherung deckt die Kosten für Schäden an Ihrem Haus, inklusive dazugehöriger Garagen, Schuppen, Zierbrunnen, Treppen, Wege etc. Versichert sind Schäden bei Feuer oder Elementarereignissen, Schäden durch Stromeinwirkung oder Stromausfall, Wasser oder Schäden durch Einbruch.