Spitalzusatzversicherung
Für die Wahl der Abteilung und des Spitals – mehr Komfort bei einem Spitalaufenthalt
Ob allgemeine, halbprivate oder private Abteilung: Die hospita Spitalzusatzversicherung von Sympany ergänzt die Leistungen der Grundversicherung, wo dies für Sie sinnvoll ist. Mit jeder hospita Spitalzusatzversicherung gönnen Sie sich die freie Wahl zwischen allen anerkannten Spitälern der Schweiz.
Leistungen der Spitalzusatzversicherung im Überblick
- Spitalaufenthalt: Notfälle und Wahlbehandlungen in anerkannten Spitälern
- Notfall im Ausland: Übernahme der Kosten, bis der Heimtransport medizinisch möglich ist
- Transport und Rettung: medizinisch notwendige Transporte mit der Ambulanz ins nächste Spital, Heimtransport in die Schweiz, Rettung, Bergung
- Mutterschaft: Geburt im Spital oder in einem Geburtshaus
- Rooming-in: Aufenthalt mit dem Kind im selben Spitalzimmer oder in einer Unterkunft ausserhalb des Spitals; Familienzimmer nach stationärer Geburt
- Kuren: ärztlich angeordnete Erholungs- und Badekuren
- …
Leistungen aller hospita Spitalzusatzversicherungen vergleichen
Spartipps für die Spitalzusatzversicherung
Mehrjahresrabatt
3% Rabatt auf Verträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren
Skonto
Bis zu 2% Rabatt für Jahreszahler oder Halbjahreszahler
Was bedeutet es, wenn ich eine Spitalzusatzversicherung wähle?
Eine Spitalzusatzversicherung, umgangssprachlich auch Spitalversicherung genannt, deckt zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Spitalaufenthalt. Sie ergänzt die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung und bietet eine erweiterte medizinische Versorgung sowie mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Wahl des Spitals und des behandelnden Arztes.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines Spitals, das auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons steht. Mit einer Spitalversicherung können Sie sich auch in einem Spital ausserhalb Ihres Kantons behandeln lassen – mit hospita global sogar weltweit. Je nach gewählter Variante erhalten Sie im Spital ein Zweibett- oder Einzelzimmer und haben freie Arztwahl – zum Beispiel, wenn Sie sich von einer Spezialistin oder einem Spezialisten behandeln lassen möchten.
Freie Arzt- und Spitalwahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, von welchem Arzt/welcher Ärztin und in welchem Spital Sie sich behandeln lassen möchten. Gut zu wissen: Mit jeder hospita Spitalzusatzversicherung haben Sie die freie Wahl zwischen allen anerkannten Spitälern in der Schweiz, mit hospita global sogar auf der ganzen Welt. Sie haben freie Arztwahl, sofern Sie sich im Spital in der privaten oder halbprivaten Abteilung behandeln lassen.
Ein Spital bietet in der Regel die allgemeine Abteilung, die halbprivate Abteilung und die private Abteilung. Die Unterschiede liegen hauptsächlich im Komfort und den Zusatzleistungen, die den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
- Allgemeine Abteilung: Die allgemeine Abteilung ist die Standardabteilung in einem Spital. Hier teilen sich mehrere Patienten ein Zimmer, meistens in Mehrbettzimmern. Die Ausstattung und der Komfort sind grundlegend und eher einfach. Die Behandlung erfolgt durch das medizinische Personal des Spitals, das für alle Patientinnen und Patienten zuständig ist.
- Halbprivate Abteilung: In der halbprivaten Abteilung hat die Patientin oder der Patient in der Regel ein Zweibettzimmer. Im Gegensatz zu einem Mehrbettzimmer ermöglicht dies mehr Privatsphäre und Komfort. Die Zimmer sind besser ausgestattet und bieten möglicherweise zusätzliche Annehmlichkeiten, wie einen eigenen Fernseher oder WLAN. Der Patient oder die Patientin hat oft die Möglichkeit, die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt aus einer speziellen Gruppe von Ärzten zu wählen, die in der halbprivaten Abteilung tätig sind.
- Private Abteilung: Die private Abteilung bietet im Spital die höchste Stufe an Komfort und Privatsphäre. Die Patientin oder der Patient hat ein Einzelzimmer mit einer erstklassigen Ausstattung, ähnlich einem Hotelzimmer. Zusätzlich zu den Annehmlichkeiten der halbprivaten Abteilung kann die Patientin oder der Patient in der privaten Abteilung oft weitere Extras wie besondere Mahlzeiten oder persönliche Betreuung durch das Pflegepersonal erwarten. Als privat Versicherte/-r haben Sie in der Regel die grösste Auswahl an Ärztinnen und Ärzten und können vor einer Behandlung entscheiden, welche Spezialistin oder welchen Spezialisten Sie konsultieren möchten.
Wichtig: Die Kosten für eine Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung sind höher als in der allgemeinen Abteilung. Welche Kosten die Spitalversicherung übernimmt und in welcher Höhe, variiert je nach Spital und gewählter Variante. Leistungen aller hospita Spitalzusatzversicherungen vergleichen >
Die Leistungen von hospita ergänzen die Pflichtleistungen Ihrer obligatorischen Grundversicherung (KVG). hospita deckt dabei maximal jenen Teil der Gesamtkosten, der über den Tarif der obligatorischen Versicherung hinausgeht – zum Beispiel die höheren Kosten, die durch Behandlungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung entstehen.
Die Spitalzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Nicht versichert sind Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, sowie die jeweiligen Kostenbeteiligungen der Grund- und Zusatzversicherung.
Welche Leistungen gedeckt sind und in welcher Höhe, erfahren Sie in der Leistungsübersicht der Spitalzusatzversicherung >
Bitte beachten Sie unseren Hinweis auf Spitäler ohne Tarifverträge >
Ihre Kostenbeteiligung hängt von der gewählten hospita Variante ab. In der Regel bezahlen Sie für Leistungen aus der Grundversicherung Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag und bei hospita flex eine Kostenbeteiligung für Behandlungen in der jeweils höheren versicherten Abteilung.
Wie hoch Ihre Kostenbeteiligung ist, hängt demnach von Ihrer gewählten Franchise in der Grundversicherung sowie der gewählten hospita flex Variante ab. Diese können Sie in Ihrer Police sowie in Ihrer Versicherungsübersicht im Kundenportal mySympany einsehen.
Übrigens: Im Kundenportal sowie auf jeder Leistungsabrechnung sehen Sie, wie hoch Ihre bereits geleistete Kostenbeteiligung ist und welcher Betrag noch offen ist.
Im Notfall – zum Beispiel bei einem Herzinfarkt – haben Sie keine Zeit zum Planen. Schauen Sie einfach, dass Sie schnell ins Spital kommen! Alles andere ergibt sich dann. Bei einer Wahlbehandlung sieht es natürlich etwas anders aus: Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen den Spitalaufenthalt und reicht alle relevanten Unterlagen an das Spital weiter. Das Spital bespricht mit Ihnen die Behandlung und fordert bei uns unter Umständen eine Kostengutsprache für Ihren Aufenthalt ein.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis auf Spitäler ohne Tarifverträge >
Ja, wenn Sie bei Ihrer Spitalzusatzversicherung eine höhere Deckung wünschen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen.
In den Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – also auch bei der Spitalzusatzversicherung – erfolgt bei Neuversicherung oder Deckungsänderung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist.
Versicherer können im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).
Wie in der Grundversicherung können Sie auch in der Spitalzusatzversicherung die Unfalldeckung ausschliessen. Während eine Unfallversicherung in der Grundversicherung oder durch den Arbeitgeber obligatorisch ist, ist sie in der Zusatzversicherung freiwillig.
Aber: Wenn Sie die Unfalldeckung in der Zusatzversicherung ausschliessen, werden die Kosten nach einem Unfall ausschliesslich durch Ihre Unfallversicherung getragen gemäss dem gesetzlichen Leistungskatalog. Das bedeutet in der Regel: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer) und Behandlung in Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste stehen. Ausnahme: Sie haben über Ihren Arbeitgeber eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen. Vom Ausschluss der Unfalldeckung in der Zusatzversicherung raten wir jedoch auch in diesem Fall ab:
- Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, müssen Sie daran denken, Ihre Zusatzversicherung anzupassen (sofern Ihr neuer Arbeitgeber keine Unfall-Zusatzversicherung bietet).
- Sie profitieren von der Unfalldeckung Ihrer Spitalzusatzversicherung auch noch, wenn Sie bereits pensioniert sind.
- Beim Einschluss der Unfalldeckung in Ihrer Spitalzusatzversicherung ist eine neue Gesundheitsdeklaration nötig.
Unfalldeckung erhöhen – mit hospita privat unfall
Wenn Sie Ihre Unfalldeckung nicht ausschliessen, sondern sogar noch erhöhen möchten, empfehlen wir Ihnen hospita privat unfall. Diese Versicherung ist eine preiswerte Ergänzung zu anderen Zusatzversicherungen von Sympany und ermöglicht es Ihnen, nach einem Unfall oder für die Behandlung von Unfallfolgen ein Einzelzimmer in der privaten Abteilung zu erhalten – bei freier Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Mehr Infos zu hospita privat unfall >