Todesfall melden
Ein Todesfall ist für die Angehörigen immer ein grosser Einschnitt. Wir sprechen Ihnen und allen Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit unser herzliches Mitgefühl aus.
Wir versuchen, Ihren administrativen Aufwand so klein wie möglich zu halten. Die Krankenversicherung endet mit dem Tod und bereits bezahlte Prämien erstatten wir selbstverständlich zurück. Ihre Mithilfe benötigen wir nur bei einer Sache: Bitte melden Sie uns den Todesfall mit dem ausgefüllten Formular auf dieser Seite per E-Mail an E-Mail oder per Post zusammen mit einer Kopie des Todesscheins oder Familienbüchleins, falls vorhanden.
Gerne stehen wir auch telefonisch unter +41 58 262 42 00 zur Verfügung.
Todesfall: Fragen und Antworten
Ein Todesfall kann von einem Angehörigen oder vom Sozialamt gemeldet werden.
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an E-Mail, per Post oder telefonisch unter +41 58 262 42 00 melden. Nutzen Sie dazu das PDF-Formular. Wir benötigen eine Kopie des Todesscheins oder Familienbüchleins, falls vorhanden.
Die Krankenversicherung endet mit dem Tod. Über den Todestag hinaus bezahlte Prämien werden zurückerstattet.
- Prämienrechnung: Prämien müssen bis zum Todestag bezahlt werden.
- Leistungsabrechnungen: Rechnungen von Arztpraxen, Therapien etc. müssen bezahlt und bei Sympany eingereicht werden. Ebenso müssen Rechnungen von Leistungen, die Sympany direkt übernommen hat, bezahlt werden.
Über den Todestag hinaus bezahlte Prämien erhalten Sie zurück. Allfällige noch offene Rechnungen, z.B. für medizinische Leistungen, werden damit verrechnet und abgezogen.
Damit vom Konto der verstorbenen Person keine Rechnungen abgebucht oder Guthaben darauf ausbezahlt werden, können Sie uns ein anderes Konto angeben. Bitte schicken Sie uns die Angaben zusammen mit einer der folgenden Bescheinigungen zu: Erbenbescheinigung, beglaubigtes Testament oder kantonale Bescheinigung mit Erbenangabe.
Sämtliche Korrespondenz erhalten Sie an die bei uns hinterlegte Postadresse der verstorbenen Person. Gerne können Sie uns eine andere Adresse mitteilen.
Falls die verstorbene Person unser Kundenportal mySympany genutzt hat, sind Dokumente wie Policen oder Prämien- und Leistungsabrechnungen dort digital abrufbar. Dies gilt für Dokumente, die wir bis zur Meldung des Todesfalls verschickt haben. Nach der Meldung werden keine weiteren Dokumente in diesem Profil bereitgestellt.
Sind Sie im gleichen Vertrag wie die verstorbene Person bei Sympany versichert und der Zugang zum Kundenportal lief über die verstorbene Person? Um Ihre Dokumente weiterhin digital zu erhalten, erstellen Sie bitte ein eigenes Profil unter my.sympany.ch/registrieren. Darin sind die Dokumente aller Personen in diesem Vertrag erhalten. Die Dokumente der verstorbenen Person bleiben noch sechs Monate lang aufgeführt.
Sind Sie nicht bei Sympany versichert? Gerne senden wir Ihnen die benötigten Dokumente zu. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kundenservice.
Viele organisatorische und administrative Aufgaben müssen von den Hinterbliebenen selbst geregelt werden. Denken Sie neben der Abmeldung bei der Krankenversicherung daran, weitere Versicherungen wie Sach- und Lebensversicherungen anzupassen oder zu kündigen und die Pensionskasse und Banken zu informieren.
Weitere Informationen und Checklisten erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder unter www.ch.ch/de/todesfall
Hat die verstorbene Person die Versicherung tourist (Permanente Reisekrankenversicherung) oder protect (Patientenrechtsschutz) für mehrere Personen abgeschlossen, wird der Vertrag auf die neue Ansprechperson überschrieben.
Wir wünschen Ihnen und allen Hinterbliebenen viel Kraft und sind gerne für Sie da.