Die Altersklassen in der Grundversicherung und Zusatzversicherung
Altersklassenwechsel und Prämien
Mit zunehmendem Alter durchläuft eine versicherte Person unterschiedliche Altersklassen. Sogenannte Altersklassenwechsel sind gesetzlich vorgeschrieben und beeinflussen die Höhe der Prämie massgeblich. In der Grundversicherung (KVG) gibt es drei Altersklassen und mehrere in der Zusatzversicherung (VVG).
Altersklassen in der Grundversicherung
Kinder und Jugendliche (0–18 Jahre)
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Prämien für Kinder und Jugendliche tiefer sind als für Erwachsene. Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahre erhalten daher einen Prämienrabatt.
Junge Erwachsene (19–25 Jahre)
Kinder bis und mit 18 Jahren profitieren in der Grundversicherung von einem Kinderrabatt. Ab 19 Jahren geht dieser in einen Jugendrabatt über. Auch die Franchise verändert sich: Aus der Kinder- wird die Erwachsenenfranchise. Sympany empfiehlt jungen Erwachsenen nach Möglichkeit eine Franchise von CHF 2'500.–, um den Prämienanstieg möglichst gering zu halten. Bitte denken Sie bei Erhöhung der Franchise jedoch daran, für den Krankheitsfall ausreichende finanzielle Reserven (auch für den Selbstbehalt) zurückzuhalten.
Erwachsene (ab 26 Jahren)
Junge Erwachsene bis und mit 25 Jahren profitieren in der Grundversicherung vom Jugendrabatt. Ab 26 Jahren gelten Sie im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes als erwachsen und der bisherige Rabatt entfällt. Mit der Wahl eines geeigneten Versicherungsmodells und einer höheren Franchise lassen sich dennoch weiter Prämien sparen.
Altersklassen bei den Zusatzversicherungen
Auch bei den Krankenzusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) spielt das Alter der versicherten Person bei der Festsetzung der Prämien eine entscheidende Rolle. Meist wird für die Einteilung in Altersklassen der sogenannte Lebensaltertarif angewendet.
Lebensaltertarif
Die Prämie verändert sich im Regelfall mit dem Alter der versicherten Person und dem damit verbundenen Risiko. Bei Kindern und Jugendlichen (0–18 Jahre) sowie jungen Erwachsene (19–25 Jahre) entsprechen die Altersklassen meist denen der Grundversicherung. Erwachsene ab 26 erfahren in der Regel alle 5 Jahre eine Prämienerhöhung.
Ein Altersklassenwechsel tritt jeweils per 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem Sie das Alter der neuen Altersklasse erreichen.
Bei Kolping Produkten gibt es zwei Modelle um die Einstiegsprämie und den Prämienverlauf zu bestimmen: Lebensaltertarif und Eintrittsaltertarif.
Lebensaltertarif
Die Prämie verändert sich in der Regel mit dem Alter der versicherten Person und dem damit verbundenen Risiko. Ein Altersgruppenwechsel tritt jeweils per 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem Sie das Alter der neuen Altersgruppe erreichen.
Eintrittsaltertarif
Die Prämie richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung. Anschliessend entwickeln sie sich analog der allgemeinen Gesundheitskosten.
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