Die Versichertenkarte von Sympany
Immer dabei – im Portemonnaie oder digital
Ihre Sympany Versichertenkarte ist Ihr Versicherungsausweis. Sie enthält alle wichtigen Informationen, die Arztpraxen, Apotheken oder Spitäler von Ihnen benötigen – in der Schweiz und in der EU. Medizinische Behandlungen und Medikamente können in den meisten Fällen direkt mit Sympany abgerechnet werden.
Tipp: In der Schweiz können Sie auch die digitale Versichertenkarte in mySympany vorzeigen. Besonders praktisch für Familien: So haben beide Elternteile jederzeit die Karten ihrer Kinder zur Hand!
Wissenswertes rund um Ihre Krankenkassenkarte
- Medikamente: Mit der Karte können Sie in der Apotheke bargeldlos Medikamente beziehen, für die Sie ein Rezept erhalten haben.
- Europäische Versichertenkarte: Dank der Informationen auf der Rückseite ist Ihre Versichertenkarte auch in der EU gültig. Sie erleichtert bei Notfällen die medizinische Behandlung und die Verrechnung. Sie bezahlen nur die im Land gültige gesetzliche Kostenbeteiligung. Die übrigen Kosten verrechnen Arztpraxen oder Spitäler direkt über Sympany.
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger: In der Schweiz und im EU-Ausland verwenden Sie die schweizerische Versichertenkarte. Im Wohnland benötigen Sie die Karte Ihrer Kooperationskasse.
- Notfallnummer für medizinische Notfälle im Ausland auf der Rückseite: +41 41 480 44 22
Dort erhalten Sie Informationen über Praxen und Spitäler an Ihrem Aufenthaltsort und Sie erfahren, ob Sympany die Behandlungskosten übernimmt. Falls nötig, organisieren die Mitarbeitenden Transporte und Rückreisen.
Mehr Informationen zur Notfallnummer >
Fragen und Antworten zur Versichertenkarte
Bei neuen Kundinnen und Kunden gilt: ab Versicherungsbeginn
Bei bestehenden Kundinnen und Kunden gilt:
- bei Deckungsänderungen (z.B. Abschluss weiterer Produkte oder Kündigung einzelner Produkte) ab Inkrafttreten der Änderung – in der Regel 1. Januar
- bei Änderung persönlicher Daten: ab Erhalt der neuen Karte
Wenn Sie Grundversicherung und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern abschliessen, erhalten Sie mehrere Versicherungskarten. Weisen Sie immer alle Karten vor. So kann die Arztpraxis, die Apotheke oder das Spital die Leistungen mit der richtigen Versicherung abrechnen.
Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängerin gilt:
- In Ihrem Wohnland verwenden Sie die Karte Ihrer Kooperationskasse.
- In der Schweiz oder im Ausland verwenden Sie die schweizerische Versichertenkarte.
Keine Sorge, Sie können sich trotzdem behandeln lassen oder Medikamente beziehen. Es kann vier bis sechs Wochen dauern, bis Ihre Karte produziert und verschickt wurde.
Am besten zeigen Sie Ihre digitale Versichertenkarte in mySympany auf dem Smartphone vor. Ist das nicht möglich, erhalten Sie einen Rückforderungsbeleg von Ihrer Arztpraxis bzw. einen Kassenbeleg von Ihrer Apotheke, den Sie bei Sympany einreichen können.
Das funktioniert so: Rechnungen einreichen >
Sie erhalten automatisch eine neue Karte, bevor die alte abgelaufen ist. Sie müssen nichts weiter tun. Auch Ihre digitale Versichertenkarte in mySympany wird nach dem Ablaufdatum automatisch erneuert.
Nein, das ist leider nicht möglich. Pro versicherte Person – in diesem Fall pro Kind – kann nur eine Karte ausgestellt werden. Sie können aber für Behandlungen oder für den Medikamentenkauf in der Schweiz die digitale Versichertenkarte in mySympany verwenden. In der App oder im Kundenportal haben Sie diese jederzeit auf dem Smartphone mit dabei.
Bitte beachten Sie: Bei Behandlungen im Ausland müssen Sie die physische Versichertenkarte vorzeigen – die digitale wird dort nicht anerkannt. Verreist ein Elternteil allein mit Kind(-ern), so muss er die Versichertenkarte bei sich tragen.
Rufen Sie sofort unseren Kundenservice an: +41 58 262 42 00
Wir sperren Ihre verlorene Karte und schicken Ihnen eine neue.
- Ihre Personalien: Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und AHV-Nummer
- Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz bei Sympany
Wer in der Schweiz eine Grundversicherung abschliesst, erhält eine Versichertenkarte mit elektronischem Chip. Die Karte ist durch das Krankenversicherungsgesetz KVG vorgeschrieben.
Krankenversicherer sind verpflichtet, diese Informationen elektronisch bereitzustellen (Verordnung Versichertenkarte VVK). So können Arztpraxen, Apotheken und Spitäler die Personalien und die Angaben zum Versicherungsschutz auf einfache Weise abrufen.