«Antreten!» Das gilt für Ihre Krankenkasse, wenn Sie ins Militär gehen
Wer Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leistet, kann seine Krankenversicherung sistieren
Sie haben Ihren Marschbefehl erhalten und gehen ins Militär? Während der Rekrutenschule (RS) oder eines Einsatzes im Zivildienst oder Zivilschutz sind Sie über die Militärversicherung des Bundes (Suva) gegen Krankheit und Unfall versichert und können Ihre Grundversicherung pausieren – das nennt man auch sistieren. Der Vorteil: Sie zahlen in dieser Zeit keine Prämien.
So können Sie Ihre Grundversicherung sistieren
Sie leisten Militärdienst in der Armee, Zivildienst oder Zivilschutz und Ihr Einsatz findet an mindestens 60 aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Für die Sistierung Ihrer Grundversicherung während Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz benötigen wir folgende Nachweise:
- Kopie des Marschbefehls: Bitte senden Sie Ihren Marschbefehl via mySympany, per E-Mail oder postalisch an Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel.
- Bei Änderung der Dienstdauer: Bitte senden Sie uns unverzüglich die Bestätigung des Kommandos.
- Bei Einsätzen ohne Marschbefehl, z. B. in der Friedensförderung, senden Sie uns bitte Ihren Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag zu.
Fragen und Antworten zur Krankenkasse während Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz
Dauert Ihr Einsatz weniger als 60 aufeinanderfolgende Tage (z.B. beim Wiederholungskurs, WK), sind Sie ebenfalls über die Militärversicherung des Bundes bei der Suva versichert. Allerdings ist eine Sistierung der Grundversicherung von Gesetzes wegen nicht möglich – Sie zahlen also weiterhin Ihre Prämie. Dies gilt auch für Zivildienst und Zivilschutz.
Wenn Sie Ihren Einsatz beim Militär, Zivildienst oder Zivilschutz abbrechen, sodass er weniger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert, wird die Sistierung Ihrer Krankenversicherung gelöscht und die für diesen Zeitraum fälligen Prämien werden Ihnen anschliessend verrechnet.
Das geschieht automatisch, wenn Sie den Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst beenden – Sie müssen sich um nichts kümmern. Auf Ihrem Marschbefehl ist angegeben, von wann bis wann Sie im Dienst sind. Die Sistierung Ihrer Krankenversicherung richten wir genau für diesen Zeitraum ein. Das heisst: Wenn Sie vom Militär zurückkehren, endet Ihre Militärversicherung und Sie können sich wieder auf Ihre Krankenkasse verlassen.
Beziehen Sie während des Militärdienstes, Zivildienstes oder Zivilschutzdienstes medizinische Leistungen – zum Beispiel, wenn Sie zum Arzt gehen –, kommt die Militärversicherung des Bundes (Suva) für die Kosten auf. Aus der Grundversicherung erhalten Sie in dieser Zeit keine Leistungen.
Leistungserbringer (z.B. Arztpraxen, Spitäler etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Behandlung der Militärversicherung zu melden. Normalerweise reichen die Leistungserbringer ihre Rechnungen direkt bei der Militärversicherung ein und Sie erhalten keinen Rückforderungsbeleg. Sollte dies doch einmal vorkommen, reichen Sie diesen bitte bei der Militärversicherung ein.
Auch die Kosten für Unfälle werden von der Militärversicherung übernommen.
Nein. Ihre Zusatzversicherungen sind auch während Ihrer Einsätze beim Militär, Zivildienst oder Zivilschutz aktiv und zahlen Leistungen, die von der Militärversicherung nicht gedeckt sind. Beispielsweise übernimmt die Militärversicherung die Kosten für einen Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung des Spitals. Sind Sie halbprivat versichert und möchten lieber im Zweibettzimmer liegen, können Sie sich auf Ihre Zusatzversicherung verlassen. In diesem Fall senden Sie Ihre Rechnungen bitte an die Militärversicherung und an Sympany.
Die Militärversicherung ist mehr als eine reine Krankenversicherung – sie umfasst sozusagen mehrere Versicherungen. Ähnlich wie eine Krankenversicherung übernimmt sie für Versicherte Heilbehandlungen und Hilfsmittel, aber auch Pflegezulagen und Transportkosten. Darüber hinaus deckt sie auch Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsschädigung stehen – beispielsweise an Kleidung, Brillen oder anderen mitgeführten Gegenständen. Und auch Taggeld und Rente sind in der Militärversicherung enthalten.
Alle Informationen zur Militärversicherung und ihren Leistungen finden Sie bei der Suva.
Nein, während Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz zahlen Sie keine Prämien – weder für die Grundversicherung noch für die Militärversicherung. Nur beruflich versicherte Personen, also Berufsmilitärs, Zeitoffiziere und Instruktoren, zahlen Prämien für die Militärversicherung. Sie sind dauerhaft dort versichert.
Die Militärversicherung bleibt auch nach Abschluss der Rekrutenschule für bestimmte Fälle aktiv, insbesondere wenn gesundheitliche Folgen direkt auf den geleisteten Militärdienst zurückzuführen sind. Auch wenn Sie dann wieder bei Ihrer zivilen Krankenversicherung versichert sind.
Sollten Sie nach Ihrer Dienstzeit gesundheitliche Probleme feststellen, die während Ihrer Zeit im Militär entstanden sind, können Sie Ansprüche geltend machen. Das bedeutet: Die Militärversicherung übernimmt auch nach dem Dienstende die Kosten für Behandlungen, die auf während des Dienstes erlittene Gesundheitsschäden zurückzuführen sind. Dies ist besonders relevant für Langzeitfolgen, die erst nach dem Dienst sichtbar werden. Wichtig: Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen sorgfältig auf.
Zahlen und Fakten zu Militär und Krankenkasse
- Die Militärversicherung trägt dazu bei, die Gesundheit der Dienstleistenden zu schützen und finanzielle Belastungen von ihnen und ihrer zivilen Krankenversicherung fernzuhalten. Sie ist speziell darauf ausgerichtet, den besonderen Umständen und Risiken des Militärdienstes gerecht zu werden.
- Es gibt rund 23 Rekrutenschulen in der Schweiz. Jedes Jahr starten etwa 15–20’000 Rekruten die RS, die in den meisten Fällen 18 Wochen dauert.
- Wenn Sie krank oder verletzt sind, zahlen Sie in der Militärversicherung keine Kostenbeteiligung (Franchise oder Selbstbehalt).