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Die obligatorische Schweizer Grundversicherung Ihrer Krankenkasse

Gleiche Leistungen für alle

Ob Krankheit, Unfall oder Mutterschaft – eins werden Sie bei einem Krankenkassen-Vergleich bald feststellen: Die Basis-Leistungen sind schweizweit in allen Grundversicherungsmodellen gleich. Das Gesetz will das so. Die Krankenkasse Sympany bezahlt sämtliche Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Einen kleinen und limitierten Kostenteil übernehmen gemäss Gesetz Sie selbst. Wenn Sie Ihren persönlichen Anteil erhöhen, sinken Ihre Krankenkassenprämien. Mehr Infos zur Kostenbeteiligung >

Die Sympany Grundversicherungen im Vergleich

Prämienermässigung
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Verbindlicher Erstkontakt
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Arztwahl
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Vorteile
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So sparen Sie Prämien bei Ihrer Krankenkasse

Franchise erhöhen

Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie.

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Unfall ausschliessen

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, bezahlen Sie bis zu 7% weniger Prämien.

Die wichtigsten Leistungen der Grundversicherung

  • Behandlungen im Spital: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer) gemäss Spitalliste des Wohnkantons
  • Ambulante Behandlungen: Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal (nach ärztlicher Verordnung)
  • Medikamente: gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten mit ärztlicher Verordnung
  • Alternativmedizin: Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Klassische Homöopathie und Phytotherapie
  • Notfall im Ausland: ambulant und im Spital (Mehrbettzimmer)
  • Hilfsmittel: z.B. Brillengläser/Kontaktlinsen (bis 18 Jahre): CHF 180.– pro Jahr
  • ...

Alle Leistungen ansehen

Was gilt in der obligatorischen Grundversicherung?

Wir informieren Sie gerne! Doch wie detailliert dürfen wir Ihnen weiterhelfen? 

Ihre Franchise ist gemäss Gesetz der maximale Betrag, den Sie bei Heilungskosten pro Jahr selbst zahlen. Das sind für Erwachsene CHF 300.–/Jahr (Kinder: 0.–/Jahr). Sie können die Franchise erhöhen. Dafür sinken Ihre Prämien. 

Bei zusätzlichen jährlichen Heilungskosten (höher als die Franchise), gilt der vom Gesetz vorgeschriebene Selbstbehalt. Dabei zahlt Sympany 90% der Kosten. Sie tragen 10% der Kosten, aber nur bis maximal CHF 700.–/Jahr (Kinder: CHF 350.–/Jahr). Für weitere Leistungen zahlen Sie keinen Selbstbehalt mehr (im Rahmen Ihres Heilungskosten-Pakets).
Mehr Infos zur Kostenbeteiligung >

Grundsätzlich ja. Die Ausnahme: Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei ihm gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie können also während der Anstellung das Unfallrisiko aus Ihrer obligatorischen Grundversicherung ausschliessen. Ihre Prämie sinkt dann um 7%.

Wenn Sie sich vorübergehend (zum Beispiel in den Ferien) im Ausland aufhalten, werden gewisse Leistungen von der Schweizer Grundversicherung übernommen. Je nach Land unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • In einem EU-/EFTA-Staat: Hier haben Sie im Notfall Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft (nach Sozialtarif des jeweiligen Landes), die nicht bis zu Ihrer Heimreise aufgeschoben werden können. Fällt eine Kostenbeteiligung an, müssen Sie diese in der Regel vor Ort bezahlen. Diese wird nicht an die Kostenbeteiligung in der Schweiz angerechnet – dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz. Wenn Sie im europäischen Ausland eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer schweizerischen Versichertenkarte.
  • Ausserhalb der EU/EFTA: In Notfällen werden maximal die doppelten Kosten übernommen, die in der Schweiz entstanden wären. Bei einem Aufenthalt im Spital übernimmt die Schweizer Grundversicherung höchstens 90% der Kosten.

Unser Tipp: Sichern Sie sich vor einer Behandlung im Ausland ab, dass Sympany die Behandlungskosten übernimmt. Mehr Infos zur 24-h-Notfallnummer bei medizinischen Notfällen im Ausland >


Achtung bei diesen Leistungen:

  • Medikamente: Die Kosten für im Ausland gekaufte Medikamente werden nur übernommen, wenn sie wegen einer akuten Erkrankung benötigt werden.
  • Transporte: Die Grundversicherung übernimmt im Ausland nur einen Teil der Kosten für medizinische Transporte (50% bis max. CHF 500.–) und Such- und Bergungsaktionen (50% bis max. CHF 5’000.–). Der Rücktransport in die Schweiz (Repatriierung) ist nicht versichert.
  • Wahlbehandlungen: Geplante Behandlungen im Ausland werden nicht vergütet. Ausnahme: Die benötigte Behandlung wird in der Schweiz nicht durchgeführt oder die Wartezeit ist zu lang. In diesen Fällen muss Ihr Arzt/Ihre Ärztin einen begründeten Antrag bei unserem Vertrauensärztlichen Dienst einreichen, der dann über die Kostenübernahme entscheidet.


Sympany empfiehlt: Reisekrankenversicherung tourist

Die Reisekrankenversicherung tourist übernimmt Arzt- und Spitalkosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Weltweit. Mehr erfahren >

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind bei allen Krankenkassen gleich. Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Frist bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eingehen:

  • Alle Grundversicherungen: Kündigung per 31. Dezember mit einer einmonatigen Kündigungsfrist.
  • Standardmodell (freie Arztwahl, Franchise CHF 300.–): zusätzlich Kündigung per 30. Juni mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Mehr Informationen zur Kündigung Ihrer Versicherung >

Kleine und grosse Extras nach Ihren Wünschen: Zusatzversicherungen

Mal geht es um besonders hohe Deckung, mal um nicht-kassenpflichtige Medikamente. Und vielleicht legen Sie im Spital Wert auf die höchstmögliche Komfortstufe. Ihre Sympany Krankenkasse steht an Ihrer Seite – mit massgeschneiderten Angeboten für alle Bedürfnisse.

Spitalzusatzversicherung

Freie Spitalwahl und mehr, wie Sie es wollen.

Ambulante Zusatzversicherung

Das Plus für Vorsorge und beliebte Extras.

Zahnzusatzversicherung dental

Zahnkosten minimal, Leistung optimal.

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