Kostenbeteiligung
«Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen.» So steht es im Krankenversicherungsgesetz. Was heisst das konkret? Wenn Sie krank sind und zum Arzt gehen, Medikamente kaufen oder im Spital waren, bezahlen Sie einen Teil der Kosten selbst. Dies gilt in der Grundversicherung >
Doch nicht nur in der Grundversicherung kann eine Kostenbeteiligung anfallen. So sieht die Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung aus >
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung
In der Grundversicherung besteht die Kostenbeteiligung aus der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalbeitrag. Über den Stand Ihrer Kostenbeteiligung hält Sympany Sie stets auf dem Laufenden: Er ist auf jeder Leistungsabrechnung vermerkt und in mySympany jederzeit schnell und einfach ersichtlich.
Gut zu wissen:
- Für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt fällt für krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen ebenfalls keine Kostenbeteiligung an. Mehr Infos zu Schwangerschaft >
- Haben Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen, beteiligen Sie sich nach einem Unfall an den Kosten für medizinische Behandlungen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Mehr Infos zur Unfallversicherung >
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zur Deckung Ihrer Krankheitskosten aufwenden müssen. Wenn diese Kosten Ihre Jahresfranchise übersteigen, übernimmt Sympany von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent beträgt Ihr Selbstbehalt).
Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz:
Die Höhe Ihrer Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Unser Tipp: Wählen Sie eine Franchise, die Sie zusammen mit dem Selbstbehalt jederzeit problemlos zahlen können. Franchise ändern >
Die Änderung ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dabei gelten folgende Fristen:
- Franchise senken: 30. November
- Franchise erhöhen: 31. Dezember
Achtung: Die Meldung per Telefon oder Post muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf dieser Fristen um 17.00 Uhr bei Sympany eingegangen sein.
Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen (Beträge in CHF):
Erwachsene | |||||
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300.– | 500.– | 1’000.– | 1’500.– | 2’000.– | 2’500.– |
Kinder | |||||
0.– | 200.– | 400.– | 600.– |
Die gesetzliche Mindestfranchise für Personen ab 18 Jahren beträgt in der Grundversicherung CHF 300.–. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Erwachsene können ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– erhöhen, Kinder auf CHF 600.–.
Volljährigkeit: Ab 18 Jahren (bzw. ab 1. Januar des Jahres, in dem Sie 19 Jahre alt werden) muss erstmals eine Franchise gewählt werden. Für Ihre nächste Police gehen wir von der gesetzlichen Standard-Franchise von CHF 300.– aus. Gerne können Sie uns bis 31. Dezember eine höhere Wahlfranchise mitteilen und dadurch Prämien sparen.
Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente. Allerdings bezahlen Sie dann einen gesetzlich festgelegten, aber begrenzten Selbstbehalt von 10 Prozent (40 Prozent für Originalmedikamente, für die ein Generikum oder Biosimilar verfügbar ist). Die maximale Kostenbeteiligung aus dem Selbstbehalt beträgt für …
- Kinder CHF 350.– pro Kalenderjahr,
- Erwachsene CHF 700.– pro Kalenderjahr.
Ist Ihr maximaler Selbstbehalt erreicht, übernimmt Sympany sämtliche in diesem Kalenderjahr noch anfallenden Kosten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zu 100 Prozent.
Für Originalmedikamente mit verfügbarem Generikum oder Biosimilar gilt:
Es wird der erhöhte Selbstbehalt von 40 Prozent angewendet. Davon können nur 25 Prozent an die maximale Kostenbeteiligung von CHF 350.–/700.– angerechnet werden. 15 Prozent müssen Sie selbst bezahlen. Beispiel:
- Preis Originalmedikament: CHF 700.–
- 40% Selbstbehalt: CHF 280.–
- 25% anrechenbarer Selbstbehalt: CHF 175.–
- 15% nicht versicherbare Kostenbeteiligung: CHF 105.–
► Die Grundversicherung bezahlt: CHF 420.–
Nach Erreichen der maximalen Kostenbeteiligung übernimmt die Grundversicherung auch bei Originalmedikamenten 100 Prozent der Kosten.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass Sie sich bei einem stationären Spitalaufenthalt mit CHF 15.– pro Tag an diesen Kosten beteiligen müssen.
Vom Spitalbeitrag befreit sind:
- Kinder bis 18 Jahre
- Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre)
- Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft
Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung
Auch bei einigen Leistungen aus den Spital-, Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherungen gibt es einen Selbstbehalt. Dieser variiert jedoch je nach Produkt und gewählter Deckung. In mySympany können Sie überprüfen, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben. Den Selbstbehalt finden Sie in unseren Leistungsübersichten:
Leistungen der Spitalzusatzversicherungen hospita
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium
Leistungen der Zahnzusatzversicherung dental
Sie haben eine andere Versicherung abgeschlossen?
Dann werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) >