Die Leistungen der Spitalzusatzversicherungen hospita
Für mehr Komfort im Spital
Die Spitalzusatzversicherung hospita bietet Ihnen zusätzliche Leistungen bei einem Spitalaufenthalt. Während die obligatorische Krankenversicherung nur die Grundversorgung im Spital deckt, erweitert eine Spitalzusatzversicherung diese Leistungen und bietet Ihnen mehr Komfort (zum Beispiel Zweibett- oder Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer) und mehr Wahlmöglichkeiten (freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, teilweise freie Arztwahl). Aber auch über den Spitalaufenthalt hinaus profitieren Sie von einer Spitalversicherung, zum Beispiel deckt hospita die Kosten für Notfalltransporte und beteiligt sich an Kuren und Haushaltshilfen.
Leistungen hospita
Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen der hospita Spitalzusatzversicherungen finden Sie in der Leistungsübersicht. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für die hospita Produkte. Der Abschluss der Versicherung ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für stationäre Behandlungen nur in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) von Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste stehen. Die hospita Spitalzusatzversicherung erweitert die Wahlmöglichkeiten auf alle anerkannten Spitäler in der ganzen Schweiz und bieten die Möglichkeit einer Unterbringung in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Einige hospita Varianten bieten ausserdem freie Arztwahl.
Mit hospita flex entscheiden Sie beim Eintritt ins Spital, in welcher Abteilung Sie untergebracht werden möchten. Für die jeweils höhere Abteilung beteiligen Sie sich mit einem Selbstbehalt an den Kosten – dafür profitieren Sie von günstigeren Prämien als mit einer reinen Privat- oder Halbprivat-Versicherung. Mehr Infos zur Kostenbeteiligung bei hospita flex >
Variante | Details |
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hospita allgemein |
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hospita halbprivat |
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hospita privat |
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hospita flex |
Variante 1: mit halbprivat option
Variante 2: mit halbprivat und privat option
Variante 3: mit privat option
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hospita global |
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hospita privat unfall (Ergänzung) |
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Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für notfallmässige Spitalbehandlungen im Ausland grundsätzlich – allerdings mit Einschränkungen. Mit einer Spitalzusatzversicherung stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben – insbesondere bei Aufenthalten ausserhalb der EU/EFTA. Ihre Spitalversicherung übernimmt die Kosten dabei in der gleichen Höhe und für die gleiche Spitalabteilung wie in der Schweiz (siehe oben unter «Spitalaufenthalte»).
hospita erhöht die begrenzten Leistungen der Grundversicherung (50% mit Maximalbeträgen) auf 100% unbegrenzt.
Achtung: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt die gesetzliche Kostenbeteiligung an.
Aus der Grundversicherung gibt es keine Unterstützung im Rahmen einer Haushaltshilfe. hospita bietet diese Leistung, sofern gesundheitliche, häusliche und familiäre Umstände dies erfordern.
Wenn vom Arzt angeordnet und dadurch ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann:
hospita allgemein | bis zu CHF 20.– pro Tag, maximal CHF 280.– pro Kalenderjahr |
hospita halbprivat hospita flex |
bis zu CHF 35.– pro Tag, maximal CHF 490.– pro Kalenderjahr |
hospita privat hospita |
bis zu CHF 45.– pro Tag, maximal CHF 630.– pro Kalenderjahr |
hospita global |
bis zu CHF 55.– pro Tag, maximal CHF 770.– pro Kalenderjahr |
Ist die versicherte Person für die Betreuung von mindestens einem Kind verantwortlich, sind die doppelten Beiträge versichert.
Geburt
Die Grundversicherung deckt viele Leistungen rund um die Schwangerschaft und die Geburt – allerdings mit Einschränkungen. Zum Beispiel gibt es keine freie Arzt- und Spitalwahl und für die Tage nach der Geburt wird nur der Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung vergütet. Aber mit anderen frischgebackenen Müttern und Babys im Mehrbettzimmer …? Auch beim Geburtshaus müssen Sie sich an die halten, die auf der Spitalliste stehen. Das bietet die Spitalzusatzversicherung:
- Im Spital: Nach einer Geburt im Spital profitieren Sie mit einer Spitalzusatzversicherung von einem Zweibettzimmer (halbprivate Abteilung) oder Einzelzimmer (private Abteilung) – je nach versicherter Variante. Auch die freie Arzt- und Spitalwahl gilt entsprechend der gewählten hospita Variante. Besonders nützlich für die Zeit nach der Geburt ist auch das Familienzimmer – siehe Rooming-in.
- Im Geburtshaus: Sie möchten in einem Geburtshaus gebären, das nicht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons steht? hospita vergütet dabei folgende Beträge:
hospita allgemein |
90% der Kosten, maximal CHF 1’000.– |
hospita flex hospita halbprivat |
90% der Kosten, maximal CHF 2’000.– |
hospita privat hospita global |
100% der Kosten |
Haushaltshilfe nach Geburt
Nicht alle Mütter sind nach einer Geburt sofort fit und haben Unterstützung. Sympany hilft: Nach ärztlicher Verordnung beteiligt sich die Spitalversicherung an einer Haushaltshilfe – das bietet die Grundversicherung nicht!
Nach Geburt im Spital | |
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hospita allgemein | bis zu 40.– pro Tag, maximal CHF 560.– pro Geburt |
hospita flex, hospita halbprivat |
bis zu 70.– pro Tag, maximal CHF 980.– pro Geburt |
hospita privat | bis zu 90.– pro Tag, maximal CHF 1’260.– pro Geburt |
hospita global |
bis zu 110.– pro Tag, maximal CHF 1’540.– pro Geburt |
Nach Haus- oder ambulanter Geburt: | |
hospita allgemein | bis zu 60.– pro Tag, maximal CHF 840.– pro Geburt |
hospita flex, hospita halbprivat |
bis zu 105.– pro Tag, maximal CHF 1’470.– pro Geburt |
hospita privat | bis zu 135.– pro Tag, maximal CHF 1’890.– pro Geburt |
hospita global | bis zu 165.– pro Tag, maximal CHF 2’310.– pro Geburt |
Erholungskuren:
Erholungskuren sind nicht in der Grundversicherung enthalten. Sympany beteiligt sich während maximal 21 Tagen pro Fall mit folgenden Beträgen an Erholungskuren in allen anerkannten Kuranstalten:
- hospita allgemein: CHF 40.– pro Tag
- hospita halbprivat, hospita flex: CHF 70.– pro Tag
- hospita privat, hospita privat unfall: CHF 90.– pro Tag
- hospita global: CHF 110.– pro Tag
Badekuren:
Sowohl die Grund- als auch die Spitalzusatzversicherung beteiligen sich während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr an den Kosten für ärztlich verordnete Badekuren. Während die Grundversicherung grundsätzlich CHF 10.– pro Tag bezahlt, bietet hospita teils höhere Beträge und freie Wahl unter den anerkannten Kuranstalten in der ganzen Schweiz:
- hospita allgemein: CHF 10.– pro Tag
- hospita halbprivat, hospita flex: CHF 20.– pro Tag
- hospita privat, hospita privat unfall: CHF 30.– pro Tag
- hospita global: CHF 40.– pro Tag
Ihr Kind ist krank oder hatte einen Unfall und Sie müssen zur Arbeit? Kein Problem. Hat das Kind eine Spitalzusatzversicherung bei Sympany abgeschlossen, können Sie es von einer Fachperson betreuen lassen. Sympany beteiligt sich daran mit bis zu CHF 30.– pro Stunde, maximal CHF 600.– pro Kalenderjahr
Diese Leistung ist in der Grundversicherung nicht enthalten.
Die Grundversicherung bezahlt Spitalaufenthalte nur für eine erkrankte oder verunfallte Person und nicht für Familienangehörige.
- Rooming-in: Muss ein Kind oder ein Elternteil ins Spital und das Kind kann noch nicht alleine dort oder zuhause bleiben, bringt dies einige Familien in eine schwierige Lage. hospita beteiligt sich an den Kosten für den Aufenthalt mit dem Kind im selben Spitalzimmer oder bietet einem Elternteil die Möglichkeit der Unterkunft ausserhalb des Spitals.
- Familienzimmer: Die ersten Tage nach der Geburt gemeinsam als Familie geniessen – das wünschen sich viele frischgebackenen Eltern. Nach einer stationären Geburt ermöglicht hospita den Aufenthalt des begleitenden Elternteils in einem Familienzimmer.
hospita übernimmt für beide Leistungen bis zu CHF 100.– pro Tag.