Spitalzusatzversicherung hospita allgemein
Der preiswerte Zusatznutzen für die allgemeine Abteilung
hospita allgemein bietet mehr als «nur» die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz: Auch mit kleinem Budget profitieren Sie von nützlichen Leistungen wie Transporten, Haushaltshilfen, Spitex, Kuren und Rooming-in.
Versicherte Leistungen
Notfälle und Wahlbehandlungen in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) aller anerkannten Spitäler in der ganzen Schweiz
Behandlung im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung), bis der Heimtransport medizinisch möglich ist
- Transporte: Erhöht die begrenzten Leistungen der Grundversicherung (50% mit Maximalbeträgen) auf 100% unbegrenzt.
Achtung: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt die gesetzliche Kostenbeteiligung an. - Rettung und Bergung: volle Kostenübernahme
Wenn ärztlich verordnet und ein Spitalaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann:
bis zu CHF 20.– pro Tag, maximal CHF 280.– pro Kalenderjahr,
doppelter Betrag für Personen, die Kinder betreuen
Geburt:
- in einem anerkannten Spital in der Schweiz: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
- in einem Geburtshaus, das nicht auf einer kantonalen Spitalliste steht: 90% der Kosten, maximal CHF 1’000.– pro Geburt
Haushaltshilfe:
- nach Geburt im Spital (wenn ärztlich verordnet): bis zu CHF 40.– pro Tag, maximal CHF 560.– pro Geburt
- nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt: bis zu CHF 60.–, maximal CHF 840.– pro Geburt
Wenn ärztlich verordnet:
- Erholungskuren: CHF 40.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Fall
- Badekuren: CHF 10.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Kalenderjahr
Betreuung und Pflege kranker Kinder bis 12 Jahre durch anerkannte Fachperson, sofern die Erziehungsberechtigten während der Zeit der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen:
bis zu CHF 30.– pro Stunde, maximal CHF 600.– pro Kalenderjahr
Bis zu CHF 100.– pro Tag für
- Rooming-in: Aufenthalt mit dem Kind im selben Spitalzimmer oder für Elternteil die Möglichkeit der Unterkunft ausserhalb des Spitals
- Familienzimmer: bei stationärer Geburt Kostenübernahme für Aufenthalt des begleitenden Elternteils
Die Spitalzusatzversicherung hospita allgemein in Kürze
«Allgemein versichert» bedeutet, dass Behandlungen im Spital nur in der allgemeinen Abteilung von der Krankenkasse übernommen werden. Wer allgemein versichert ist, wird im Spital in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Ob eine Person nur eine Grundversicherung abgeschlossen hat oder eine Spitalzusatzversicherung für die allgemeine Abteilung, geht daraus nicht hervor.
Wer allgemein versichert ist, aber nach einem Unfall eine andere Spitalabteilung wählen möchte, hat diese Möglichkeit mit einer Unfall-Zusatzversicherung über den Arbeitgeber oder mit hospita privat unfall >
Klar, die allgemeine Abteilung ist auch in der Grundversicherung gedeckt. Eine allgemeine Spitalversicherung ist trotzdem eine preiswerte und leistungsstarke Ergänzung Ihrer Grundversicherung, denn Sie können sich auf weitere Leistungen im Spital oder rund um einen Spitalaufenthalt verlassen. Bei Sympany heisst das: freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, Transporte und Rettung, mehr Auswahl und höhere Beträge bei einer Kur und die Möglichkeit von Rooming-in.
Abgesehen von der freien Arztwahl und dem Komfort (Zweibett- oder Einzelzimmer), die in der allgemeinen Spitalzusatzversicherung hospita allgemein nicht gedeckt sind, sind die Leistungen dieselben wie bei den anderen hospita Varianten – nur die Höhe der Beiträge unterscheidet sich. Alle hospita Varianten im Vergleich >
Ja, auch für eine allgemeine Spitalzusatzversicherung muss ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Warum? Zusatzversicherungen sind freiwillig. Eine Krankenkasse kann selbst entscheiden, wen sie in eine Zusatzversicherung aufnimmt und wen nicht. Mit den Angaben auf dem Gesundheitsfragebogen (auch Gesundheitsdeklaration genannt) kann die Versicherung das Risiko beurteilen, dass sie eingeht, wenn sie eine Person versichert. Werden bei einer Person hohe Kosten erwartet, müssen diese von den Prämien aller Versicherten gedeckt werden – die Folge: Die Prämien steigen für alle und die Versicherung wird für viele Kundinnen und Kunden unattraktiv.
Anstatt Personen mit einem hohen Risiko kategorisch abzulehnen, kann auch ein Vorbehalt festgelegt werden. Das bedeutet: Die Kostenübernahme kann für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden. Andererseits stellen gewisse Erkrankungen (sofern sie gut kontrolliert werden) kein hohes Risiko dar. Dies wird immer individuell beurteilt.
Wichtige Links und Downloads
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sympany Zusatzversicherungen
Besondere Bestimmungen für die hospita Spitalzusatzversicherungen