Spitalzusatzversicherung hospita privat
Die private Krankenversicherung für Behandlungen im Spital
Sie wünschen sich bei Krankheit oder Unfall das Maximum an Privatsphäre und die beste medizinische Versorgung ohne Kompromisse? Dann ist die Privatversicherung hospita privat ideal für Sie: Einzelzimmer, freie Arztwahl, freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz – die besten Voraussetzungen, um in Ruhe gesund zu werden.
Versicherte Leistungen
Notfälle und Wahlbehandlungen in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) aller anerkannten Spitäler in der ganzen Schweiz
Behandlung im Einzelzimmer (private Abteilung), bis der Heimtransport medizinisch möglich ist
- Transporte: Erhöht die begrenzten Leistungen der Grundversicherung (50% mit Maximalbeträgen) auf 100% unbegrenzt.
Achtung: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt die gesetzliche Kostenbeteiligung an. - Rettung und Bergung: volle Kostenübernahme
Wenn ärztlich verordnet und ein Spitalaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann:
bis zu CHF 45.– pro Tag, maximal CHF 630.– pro Kalenderjahr,
doppelter Betrag für Personen, die Kinder betreuen
Geburt:
- in einem anerkannten Spital in der Schweiz: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
- in einem Geburtshaus, das nicht auf einer kantonalen Spitalliste steht: 100% der Kosten
Haushaltshilfe:
- nach Geburt im Spital (wenn ärztlich verordnet): bis zu CHF 90.– pro Tag, maximal CHF 1’260.– pro Geburt
- nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt: bis zu CHF 135.–, maximal CHF 1’890.– pro Geburt
Wenn ärztlich verordnet:
- Erholungskuren: CHF 90.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Fall
- Badekuren: CHF 30.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Kalenderjahr
Betreuung und Pflege kranker Kinder bis 12 Jahre durch anerkannte Fachperson, sofern die Erziehungsberechtigten während der Zeit der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen:
bis zu CHF 30.– pro Stunde, maximal CHF 600.– pro Kalenderjahr
Bis zu CHF 100.– pro Tag für
- Rooming-in: Aufenthalt mit dem Kind im selben Spitalzimmer oder für Elternteil die Möglichkeit der Unterkunft ausserhalb des Spitals
- Familienzimmer: bei stationärer Geburt Kostenübernahme für Aufenthalt des begleitenden Elternteils
Die private Krankenversicherung hospita privat in Kürze
Privat versichert bedeutet, dass Sie eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten für einen Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) eines Spitals übernimmt. Zusätzlich bietet sie freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Von allen Abteilungen im Spital ist die private (wie der Name schon sagt) die mit der grössten Privatsphäre und dem höchsten Komfort.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Abteilung, in der Sie im Spital untergebracht werden: In der halbprivaten Abteilung liegen Sie im Zweibettzimmer, in der privaten haben Sie ein Zimmer für sich und damit noch mehr Ruhe und Komfort. Zusätzlich leistet die private Krankenversicherung höhere Beiträge, zum Beispiel an Haushaltshilfen oder Kuren.
Leistungen der halbprivaten und privaten Krankenversicherung vergleichen >
Welche Option besser zu Ihnen passt, kommt auf Ihr Budget und Ihre Bedürfnisse an. Berechnen Sie online Ihre Prämie oder lassen Sie sich beraten. Wir sind gerne für Sie da!
Die private Krankenversicherung ist das Premium-Angebot unter den Spitalzusatzversicherungen. Neben absoluter Privatsphäre und maximalem Komfort im Einzelzimmer bietet eine private Krankenversicherung auch Vorteile bei der medizinischen Versorgung: Privat Versicherte können selbst wählen, welche Ärztin oder welcher Arzt sie behandeln soll – sie können sich also an einen Experten oder eine Expertin des jeweiligen Fachgebiets wenden.
Wie alle anderen hospita Varianten bietet hospita privat zusätzliche Leistungen, die von der Grundversicherung gar nicht oder nur begrenzt übernommen werden, zum Beispiel Haushaltshilfen oder Rooming-in für Familien. Dabei übernimmt hospita privat deutlich höhere Beträge als die anderen hospita Varianten.
Leistungen aller hospita Spitalzusatzversicherung und der Grundversicherung vergleichen >
Wichtige Links und Downloads
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sympany Zusatzversicherungen
Besondere Bestimmungen für die hospita Spitalzusatzversicherungen