Transporte und Rettung
Was zahlt die Krankenkasse?
Ein Krankenwagen- oder Helikoptereinsatz kann Leben retten, ist aber teuer. Die Grundversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Eine Zusatzversicherung bietet besseren Schutz.
Man sieht und hört sie jeden Tag: Krankenwagen und Rega-Helikopter im Einsatz. Sie retten Menschen in medizinischen Notsituationen – nach einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall, einem Unfall etc. Oft transportieren sie auch kranke Patientinnen und Patienten – von einem Spital oder einer anderen medizinischen Einrichtung in ein anderes Spital, in ein Pflegezentrum oder in eine Rehaklinik.
Was kostet der Krankenwagen? Die Rega?
Transporte mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter können schnell einmal mehrere tausend Franken kosten. Grundsätzlich gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je komplexer er ist, desto höhere Kosten fallen an.
- Ein Krankenwageneinsatz kostet je nach Kanton zwischen 700 und 2’100 Franken.
- Eine Rettung mit dem Helikopter der Rega kostet im Schnitt rund 4’500 Franken.
Was zahlt die Grundversicherung und was die Zusatzversicherung?
Rettungs- und Transporteinsätze sind wichtig – und gehen ins Geld. Viele Betroffene sind überrascht, wie viel sie selbst an die Kosten bezahlen müssen. Wir haben für Sie zusammenstellt, wie die Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei krankheitsbedingten Einsätzen geregelt ist:
Von einem Transport ist die Rede, wenn eine kranke oder verletzte Person zum Behandlungsort gebracht werden muss, zum Beispiel mit der Ambulanz.
Grundversicherung
- Die Grundversicherung zahlt 50% der Kosten, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr – zum Beispiel für Fahrten zum Arzt oder in die Notaufnahme. Bedingung ist, dass der Transport medizinisch notwendig ist.
Zusatzversicherung
- Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt in Ergänzung 100% der Transportkosten für Notfalltransporte ins Spital und kennt keine finanzielle Obergrenze.
- Zusätzlich beteiligt sich die ambulante Zusatzversicherung mit bis zu 400 Franken pro Kalenderjahr an den Kosten für andere medizinisch notwendige Transporte, zum Beispiel für Fahrten zum Arzt.
- Gewisse Zusatzversicherungen – zum Beispiel die Reisekrankenversicherung tourist – decken auch Rücktransporte aus dem Ausland ab. Wenn ein medizinischer Rücktransport (Krankheit oder Unfall) in die Schweiz notwendig ist, übernimmt tourist die Kosten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind.
Rettung bedeutet, dass eine Person aus einer Situation befreit werden muss, die sie in Gesundheit und Leben akut bedroht.
Grundversicherung
- Die Grundversicherung zahlt 50% der Kosten, maximal 5’000 Franken pro Kalenderjahr und nur innerhalb der Schweiz. Voraussetzung: Die betroffene Person befindet sich in einer lebensbedrohlichen Situation.
Zusatzversicherung
- Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt 100% der Rettungskosten, ohne finanzielle Obergrenze. Dies kann besonders bei teuren Rettungseinsätzen, zum Beispiel Helikopterrettungen, von Vorteil sein.
Hinweis: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt immer auch die gesetzliche Kostenbeteiligung an (Franchise und Selbstbehalt).
Fazit: Zusatzversicherung schliesst Lücken
Die Grundversicherung bietet eine Basis-Deckung für Transporte und Rettung. Die Kostenübernahme ist aber begrenzt. Die Erfahrung zeigt, dass die tatsächlichen Kosten häufig höher sind als die Leistungen der Grundversicherung.
Die Folge: Viele Patientinnen und Patienten müssen einen Teil der Rechnung selbst bezahlen. Das kann schnell ins Geld gehen.
Eine Zusatzversicherung schliesst diese Lücke – und ist damit eine sinnvolle Ergänzung. Es lohnt sich, die verschiedenen Zusatzversicherungen miteinander zu vergleichen und diejenige zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.
Was gilt bei einem Unfall?
Arbeitnehmende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle versichert.
Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung die vollen notwendigen Transport- bzw. Rettungskosten in der Schweiz und maximal 29’640 Franken im Ausland (Stand 2022).
Personen, die nicht via Arbeitgeber unfallversichert sind – zum Beispiel Hausfrauen, Kinder, Studierende oder Rentnerinnen und Rentner – müssen die Unfalldeckung über die Grundversicherung einschliessen. Für sie gelten die oben unter «Grundversicherung» genannten Limiten.
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Foto: Schutz & Rettung Zürich