Abkürzungen der Schweizer Krankenversicherung: oft gesehen, hier erklärt
AVB steht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Sie gehören zu Ihrer Police und regeln, was zwischen Ihnen als versicherter Person (vgl. auch > VN, Versicherungsnehmer) und Ihrem Versicherer gilt. Festgelegt werden Rechte, Pflichten sowie die Art und der Umfang von Leistungen. Besondere Bestimmungen (> BB) regeln weitere Details zu einzelnen Produkten und Modellen.
AVM steht für alternatives Versicherungsmodell. AVM sind die Sparmodelle Ihrer Grundversicherung. Als Versicherter bekommen Sie Rabatt, denn Sie verzichten auf die freie Arztwahl und legen eine erste Anlaufstelle bei Krankheit fest (z.B. Hausarzt, HMO-Praxis, telemedizinische Beratung oder Apotheke). Diese Anlaufstelle koordiniert die Behandlung.
Sympany bietet folgende Prämiensparmodelle an: Apothekenmodell casamed pharm, Telmed-Modell callmed 24, HMO-Modell casamed hmo, Hausarztmodell casamed hausarzt und HMO-/Telmed-Modell flexhelp24.
Damit ist das Bundesamt für Gesundheit gemeint. Das BAG schreibt über sich selbst: «Wir setzen uns kompetent für die Gesundheit ein, fördern eine gesunde Lebensweise und sorgen dafür, dass es den Menschen in unserem Land gut geht. Wir sind verantwortlich dafür, dass unser Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar bleibt.» Das BAG hat deshalb die Oberaufsicht über die obligatorische Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (> KVG). Website des Bundesamts für Gesundheit >
Ist die Abkürzung für Besondere Bestimmungen. Sie konkretisieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (> AVB) und führen diese weiter.
Sympany führt übergreifende AVB für die Zusatzversicherungen. Die BB für die einzelnen Zusatzversicherungsprodukte regeln die Leistungen im Detail.
Steht für Swiss Direct Debit. Es ist die Abkürzung für das Lastschriftverfahren der PostFinance. Sie erteilen Sympany dabei eine Einzugsermächtigung und Ihre Prämie wird automatisch bezahlt. Sehr praktisch! So können Sie CH-DD für Sympany einrichten >
FINMA ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Die FINMA sorgt dafür, dass sich alle Banken und Versicherungen oder auch die Börse ans Gesetz halten. Deshalb hat die FINMA zum Beispiel die Aufsicht über das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (> VVG). Dieses Gesetz regelt Ihre freiwilligen Zusatzversicherungen.
Kommt aus dem Englischen und steht für Health Maintenance Organization. Im HMO-Modell arbeiten mehrere Ärztinnen und Ärzte in einer Praxis, darunter oftmals auch Spezialärztinnen und -ärzte aus verschiedenen medizinischen Fachgebieten. Wer casamed hmo als alternatives Versicherungsmodell (> AVM) wählt, spart Prämien.
Ist die Kurzform von Individuelle Prämienverbilligung. Sie wird von den Kantonen als Entlastung für Personen mit geringem Einkommen bezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Krankenkassen. Die IPV darf nicht auf der Police ausgewiesen werden, ist aber auf der Prämienrechnung ersichtlich. Jedes Jahr wird neu berechnet, wer eine Prämienverbilligung erhält. Mehr zur Prämienverbilligung >
Heisst Krankenpflege-Leistungsverordnung. Sie beschreibt die Leistungen, die aus der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, > OKP) bezahlt werden. Die Leistungen sind daher bei allen Krankenkassen gleich.
Steht für Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Es untersteht dem öffentlichen Recht und definiert und regelt Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung (> OKP, auch Grundversicherung genannt). Die Aufsicht hat das Bundesamt für Gesundheit (> BAG). Die Grundversicherung ist eine schweizweit geregelte Sozialversicherung. Ihre Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (> KLV) geregelt und deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Zum Krankenversicherungsgesetz >
Bedeutet Lastschriftverfahren. Sie beantragen es bei Ihrer Bank. Dabei erteilen Sie Sympany eine Einzugsermächtigung und Ihre Prämie wird automatisch bezahlt. Sehr praktisch! So können Sie das Lastschriftverfahren für Sympany einrichten >
Tönt seltsam, aber heisst einfach nur Mittel- und Gegenständeliste. Auf dieser Liste steht, welche Kosten für medizinische Hilfsmittel und Gegenstände durch die Grundversicherung gedeckt sind. Die vollständige, aber nicht ganz einfache Liste können Sie beim Bundesamt für Gesundheit (> BAG) einsehen.
OKP bedeutet Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die OKP ist Ihre gesetzliche Grundversicherung, die Sie abschliessen müssen, wenn Sie in der Schweiz leben oder arbeiten. Sie basiert auf dem > KVG und versichert Sie bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Neben dem gesetzlichen Standardmodell (freie Arztwahl, Franchise 300.–) gibt es sogenannte alternative Versicherungsmodelle (> AVM). Mit diesen Modellen und einer höheren Franchise können Sie Prämien sparen >
Ist die Kurzform von Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Darin geregelt: Die Unfallversicherung ist Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (> OKP, auch Grundversicherung genannt). Wenn Sie jedoch mehr als acht Stunden wöchentlich als Arbeitnehmer/-in beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, muss er sie gegen Unfälle versichern. Sie können dann die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung ausschliessen und Ihre Prämie sinkt. Weitere Tipps zum Prämien sparen >
Bedeutet Versicherungsnehmer und wird manchmal auch Familienvorstand genannt. Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin sind Sie, wenn Sie bei Sympany oder einem anderen Versicherer eine Versicherung abschliessen und die Prämien bezahlen. Der VN erhält die Police und auch sämtliche Korrespondenz der Versicherung. Alle weiteren Personen auf einer Police werden «versicherte Personen» genannt.
VVG steht für Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. Es ist die gesetzliche Grundlage für Zusatzversicherungen, Sie können es hier einsehen. Ihre Zusatzversicherung ist eine Versicherung nach privatem Recht (Privatversicherung). Die Oberaufsicht über die Einhaltung dieses Gesetzes hat die Finanzmarktaufsicht (> FINMA). Eine Zusatzversicherung nach VVG ist immer freiwillig, im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (> OKP, auch Grundversicherung genannt). Sie kann jedoch wichtige Deckungslücken der Grundversicherung schliessen. Bei der Zusatzversicherung entscheiden Sie, ob Sie die Leistung wollen. Wenn ja, füllen Sie den Versicherungsantrag und, falls nötig, eine Gesundheitsdeklaration aus. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand entscheidet der Versicherer, ob er Sie vorbehaltlos aufnimmt. Mehr Infos zur Gesundheitsdeklaration >