Säule 3a: eine Sparversicherung fürs Alter
Eine Lebensversicherung in der Säule 3a kombiniert Alterssparen mit einem Versicherungsschutz. Damit bauen Sie nicht nur Kapital fürs Alter auf, sondern schützen auch sich und Ihre Angehörigen vor Risiken bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit.
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a, auch gebundene Vorsorge genannt, gehört zur privaten Vorsorge in der Schweiz (= 3. Säule). Die Vorsorgelösungen der Säule 3a dienen in erster Linie der Altersvorsorge und werden vom Bund steuerlich gefördert.
Mit einer Lebensversicherung in der Säule 3a können Sie also Geld fürs Alter sparen und schützen Ihre Familie vor Risiken durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Säule 3a ...
- unterstützt Sie dabei, Geld für Ihre Pensionierung zu sparen. Die Leistungen, die Sie von der ersten und zweiten Säule erhalten, decken nur etwa 60 Prozent Ihres letzten Einkommens ab. Die Säule 3a hilft Ihnen, diese Lücke zu schliessen.
- ermöglicht es Ihnen, für Ihre Zukunft zu sparen und dabei gleichzeitig Ihre Steuerlast zu senken. Sie kann auch dazu beitragen, eine Hypothek für Wohneigentum zusätzlich abzusichern.
- ist «gebunden». Das bedeutet, dass Sie nur unter bestimmten Bedingungen auf das Geld zugreifen können, das Sie gespart haben. Zum Beispiel, wenn Sie eine Immobilie kaufen, die Sie selbst bewohnen, oder bei der Pensionierung.
Was sind die Vorteile der Säule 3a?
Die Säule 3a der Vorsorge in der Schweiz bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Die Beiträge zur Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert.
Sie können jährlich entscheiden, wie viel Franken Sie einzahlen möchten, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Ausserdem können Sie schon vor der Pensionierung auf Ihr Guthaben in der Säule 3a zugreifen – bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters.
Ihr Geld ist vor Pfändungen und Konkurs geschützt. Darüber hinaus können Sie Vorsorgelücken schliessen und die Hypothek für Ihr Wohneigentum zusätzlich absichern.
Wie gross sind Ihre Vorsorgelücken?
Unser Angebot: kostenlose Vorsorgeberatung
Informieren Sie sich über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung und erkennen Sie Vorsorgelücken. Unsere Vorsorgeberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Risiken einschätzen
Finanzielle Folgen von Erwerbsunfähigkeit oder Tod abschätzen
Vorsorgelücken erkennen
Individuelle Vorsorge-Situation und mögliche Lücken kennen
Vermögen aufbauen
Für den Traum vom Eigenheim oder Kapital fürs Alter
Fragen und Antworten: Lebensversicherung und Säule 3a
Die Vorsorgelücke in der Schweiz bezeichnet die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das aus den drei Vorsorgesäulen tatsächlich zur Verfügung steht.
Die Renten aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) entsprechen in der Regel etwa 60 bis 75% des letzten Lohns. Die restlichen rund 40% stellen die Vorsorgelücke dar. Diese Lücke kann geschlossen werden, indem man seinen Lebensstandard im Pensionsalter bescheidener gestaltet oder auf privates Vermögen zurückgreift, das vorher aufgebaut wurde – zum Beispiel mit der steuerbegünstigten Säule 3a.
Es empfiehlt sich, bereits früh auf mögliche Lücken zu achten und diese mit einer privaten Vorsorge zu schliessen. Denn Fachleute gehen davon aus, dass Sie 80 bis 90% des letzten Einkommens in der Pension benötigen, was bedeutet, dass rund 20 bis 30% fehlen. Zudem erreichen viele Personen die prognostizierten 60% nicht aus der 1. und der 2. Säule, da sie bei der AHV oder der Pensionskasse Lücken aufweisen. Um sich zusätzlich im Alter abzusichern, bieten sich entsprechende Vorsorgeprodukte an.
Die Säule 3a und die Säule 3b sind beide Teile der dritten Säule des Schweizer Vorsorgesystems, die als freiwillige private Vorsorge bezeichnet wird. Sie dienen dazu, die Leistungen aus der ersten (staatliche Vorsorge) und zweiten Säule (berufliche Vorsorge) zu ergänzen. Hier die Hauptunterschiede:
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
- Sie ist an Bedingungen gebunden und dient primär zur Altersvorsorge.
- Sie wird vom Bund steuerlich gefördert. Die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind nur bis zu einem festgelegten Maximalbeitrag möglich und dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Der Zugriff auf das einbezahlte Kapital ist nur in bestimmten Fällen möglich, wie z.B. fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, bei einer definitiven Auswanderung, beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung einer bestehenden Hypothek oder für den Einkauf in die Pensionskasse.
Säule 3b (freie Vorsorge)
- Sie ist flexibler und wird daher auch freie Vorsorge genannt.
- In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeiträge. Die Beiträge können allerdings nicht von den Steuern abgezogen werden.
- Sie kann auch für mittel- oder langfristige Sparziele verwendet werden.
- Auf das Geld aus Ihrer Säule 3b können Sie grundsätzlich jederzeit zugreifen – beachten Sie dazu aber die vertraglichen Bestimmungen der gewählten Lösung.
Die Ersparnisse dienen der Vorsorge. Deshalb können Sie das Geld frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter erhalten. Unter den folgenden Bedingungen können Sie das Kapital aber auch schon früher beziehen:
- Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf.
- Sie wandern aus und ziehen aus der Schweiz ins Ausland.
- Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf oder zahlen eine Hypothek ab.
- Sie beziehen eine Invalidenrente.
Ihre Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die konkreten Steuerersparnisse hängen vom Steuersatz ab, der sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Es gilt aber in jedem Fall: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Steuern sparen Sie. Jedes Jahr erhalten Sie einen Beleg über die eingezahlte Summe und können diesen gemeinsam mit der Steuererklärung einreichen. Damit Sie von den Vorteilen der laufenden Steuerperiode profitieren können, sollten Sie die Einzahlungen in die 3. Säule bis spätestens Mitte Dezember vornehmen.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin respektive die eingetragene Partnerin oder der Partner an erster Stelle steht. Sind diese nicht vorhanden, erhalten direkte Nachkommen das Vermögen oder Hinterbliebene, die von dem oder der Verstorbenen erheblich finanziell unterstützt wurden. Dazu zählen auch Personen, die für gemeinsame Kinder aufkommen, beispielsweise Ex-Partnerinnen und -Partner. Danach folgen Eltern, Geschwister und weitere infrage kommende Erben.
Der Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a beträgt 2024 für
- Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7'056 und
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse: max. CHF 35'280, jedoch max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens.