Grenzgängerversicherung euroline
Schützt Grenzgänger länderübergreifend
Mit der Schweizer Grundversicherung euroline der Krankenkasse Sympany geniessen Sie, wie wir Schweizer sagen, den «Föifer und’s Weggli». Sie wohnen ennet der Grenze. Sie arbeiten als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz. Und Sie sind im Krankheitsfall In Ihrem Wohnland bei einer gesetzlichen Krankenkasse und in der Schweiz bei der Krankenkasse mit der grössten Erfahrung für Grenzgänger/-innen versichert.
So funktioniert die Grenzgänger-Versicherung
- Wenn Sie krank sind, können Sie sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.
- Mit euroline geniessen Sie freie Arztwahl in der Schweiz. Bei Bedarf können Sie direkt eine Facharztpraxis aufsuchen.
- Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland können Sie selbst wählen.
Sympany ist die Schweizer Krankenkasse, die uns Grenzgängern die grösste Erfahrung bietet – mit einer seit Jahren bewährten Grundversicherung, die in der Schweiz und im Wohnland gültig ist. Deshalb ist euroline für mich das exakt passende Produkt.
Gerd Rinke, 44, Ingenieur und Grenzgänger
Was bedeutet es, wenn ich als Grenzgänger/-in die euroline Krankenversicherung wähle?
Mit euroline sind Sie sowohl in der Schweiz als auch in Ihrem Wohnland versichert und können in beiden Ländern zum Arzt gehen. euroline erlaubt Ihnen ärztliche Behandlungen in der Schweiz und in Ihrer Heimat. In der Schweiz gilt der gesetzliche Leistungskatalog (nach KVG), in Ihrem Wohnland der dort gültige gesetzliche Leistungskatalog für Sachleistungen.
Beispiel Deutschland: Bei Vertragsabschluss wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland aus. Sympany meldet Sie bei dieser Krankenkasse an. Anschliessend erhalten Sie eine Versichertenkarte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bei Behandlungen in Deutschland haben Sie Anspruch auf alle Sachleistungen nach dem gesetzlichen Leistungskatalog.
Bei Behandlungen im Wohnland gelten die entsprechenden gesetzlichen Pflichtleistungen und Kostenbeteiligungen des Wohnlandes. Die Abrechnung erfolgt genau so, wie Sie es aus Ihrem Wohnland in der gesetzlichen Krankenkasse gewöhnt sind.
Deutsche Leistungserbringer, zum Beispiel Arztpraxen, Physiotherapeuten und Krankenhäuser, rechnen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab. Sie erhalten keine Rechnung für Pflichtleistungen. Die Zuzahlung bei Medikamenten sowie die Tagespauschale bei einem Spitalaufenthalt werden Ihnen jedoch berechnet.
In Frankreich werden die Kosten aufgeteilt: einen Teil übernimmt die CMU, Sie bezahlen einen Eigenanteil für jede Behandlung
Bei Behandlungen in der Schweiz profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz gemäss der Schweizerischen Grundversicherung nach KVG. Sie geniessen freie Arztwahl und können bei Bedarf direkt zur Facharztpraxis, ohne Überweisung.
Informationen zur Abrechnung finden sie hier >
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