Die Website www.sympany.ch kann nicht korrekt dargestellt werden. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser: https://browsehappy.com

Grenzgängerversicherung euroline

Schützt Grenzgänger länderübergreifend

Mit der Schweizer Grundversicherung euroline der Krankenkasse Sympany geniessen Sie, wie wir Schweizer sagen, den «Föifer und’s Weggli». Sie wohnen ennet der Grenze. Sie arbeiten als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz. Und Sie sind im Krankheitsfall In Ihrem Wohnland bei einer gesetzlichen Krankenkasse und in der Schweiz bei der Krankenkasse mit der grössten Erfahrung für Grenzgänger/-innen versichert.

So funktioniert die Grenzgänger-Versicherung

  • Wenn Sie krank sind, können Sie sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.
  • Mit euroline geniessen Sie freie Arztwahl in der Schweiz. Bei Bedarf können Sie direkt eine Facharztpraxis aufsuchen.
  • Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland können Sie selbst wählen.

Sympany ist die Schweizer Krankenkasse, die uns Grenzgängern die grösste Erfahrung bietet – mit einer seit Jahren bewährten Grundversicherung, die in der Schweiz und im Wohnland gültig ist. Deshalb ist euroline für mich das exakt passende Produkt.

Gerd Rinke, 44, Ingenieur und Grenzgänger

Was bedeutet es, wenn ich als Grenzgänger/-in die euroline Krankenversicherung wähle?

Mit euroline sind Sie sowohl in der Schweiz als auch in Ihrem Wohnland versichert und können in beiden Ländern zum Arzt gehen. euroline erlaubt Ihnen ärztliche Behandlungen in der Schweiz und in Ihrer Heimat. In der Schweiz gilt der gesetzliche Leistungskatalog (nach KVG), in Ihrem Wohnland der dort gültige gesetzliche Leistungskatalog für Sachleistungen.

Beispiel Deutschland: Bei Vertragsabschluss wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland aus. Sympany meldet Sie bei dieser Krankenkasse an. Anschliessend erhalten Sie eine Versichertenkarte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bei Behandlungen in Deutschland haben Sie Anspruch auf alle Sachleistungen nach dem gesetzlichen Leistungskatalog. 

Bei Behandlungen im Wohnland gelten die entsprechenden gesetzlichen Pflichtleistungen und Kostenbeteiligungen des Wohnlandes. Die Abrechnung erfolgt genau so, wie Sie es aus Ihrem Wohnland in der gesetzlichen Krankenkasse gewöhnt sind.

Deutsche Leistungserbringer, zum Beispiel Arztpraxen, Physiotherapeuten und Krankenhäuser, rechnen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab. Sie erhalten keine Rechnung für Pflichtleistungen. Die Zuzahlung bei Medikamenten sowie die Tagespauschale bei einem Spitalaufenthalt werden Ihnen jedoch berechnet.

In Frankreich werden die Kosten aufgeteilt: einen Teil übernimmt die CMU, Sie bezahlen einen Eigenanteil für jede Behandlung

Bei Behandlungen in der Schweiz profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz gemäss der Schweizerischen Grundversicherung nach KVG. Sie geniessen freie Arztwahl und können bei Bedarf direkt zur Facharztpraxis, ohne Überweisung. 

Informationen zur Abrechnung finden sie hier >

Weitere Fragen und Antworten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger >

Das könnte Sie auch interessieren

Tipps für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Fragen und Antworten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Gemeinsame Einrichtung KVG: Hier finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Sozial- und Krankenversicherung bei grenzüberschreitender Tätigkeit.

Was möchten Sie jetzt tun?

Beratung

Ich will mit einem Klick zum individuellen Beratungstermin.

 

Offerte

Ich will im Prämienrechner meine persönliche, unverbindliche Offerte erstellen.

Kontakt

Ich will gleich jetzt Kontakt mit Sympany aufnehmen.

 

Wie finden Sie unsere Website?

Machen Sie mit bei unserer Umfrage! Das dauert nur 2 Minuten. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.

Zur Umfrage

Prämienrechner Krankenversicherung

Beratung für Grenzgänger (Deutschland)

+49 800 826 46 20

Kontaktformular

Kundenservice

+41 58 262 42 00

Kontaktformular >


Weitere Informationen:
Tipps für Grenzgänger