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Entschädigungen

Verwaltungsrat

Mit der Entschädigung des Sympany Verwaltungsrats sind die Aufwände seiner Mitglieder in der Sympany Holding AG und ihren Tochtergesellschaften abgegolten. Die Entschädigungen werden den Versicherungsgesellschaften anteilsmässig weiterbelastet. Sie setzen sich zusammen aus einer jährlichen Pauschale, einer zusätzlichen Pauschale für die Arbeit in den Ausschüssen und Sitzungsgeldern. Das Präsidium erhält zudem eine pauschale Abgeltung für Büroinfrastruktur.

Im Jahr 2023 setzte sich die Gesamtentschädigung des Verwaltungsrats aus Barvergütungen von netto CHF 532’133 zusammen. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf den Verwaltungsratspräsidenten und betrug CHF 114’071.

Geschäftsleitung

Mit der Entschädigung der Sympany Geschäftsleitung sind die Aufwände ihrer Mitglieder in der Sympany Holding AG und ihren Tochtergesellschaften abgegolten. Die Entschädigungen werden den Versicherungsgesellschaften anteilsmässig weiterbelastet. Sie setzen sich zusammen aus einem Basissalär, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers, einer variablen Entschädigung, die vom Unternehmenserfolg und von der Erreichung der Ziele abhängig ist, und übrigen Vergütungen.

Im Jahr 2023 setzte sich die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung aus Barvergütungen von netto CHF 1’875’309, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers von CHF 337’551 und übrigen Vergütungen von CHF 60’608 zusammen. Die Barvergütung umfasst das Basissalär und sämtliche variablen Anteile. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf den ehemaligen CEO und setzte sich aus einer Barvergütung von netto CHF 388’073, Vorsorgebeiträgen von CHF 74’779 und anderen Vergütungen von CHF 8’146 zusammen.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, Honorare und andere Vergütungen, die sie aus Mandaten im Auftrag von Sympany erhalten, dem Unternehmen zu überweisen. Im Jahr 2023 wurden keine zusätzlichen Honorare und Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt.

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