Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen
Für Wünsche, die die Grundversicherung offen lässt
Die ambulanten Zusatzversicherungen erweitern den Versicherungsschutz der Grundversicherung bei medizinischen Behandlungen und bieten Ihnen zusätzliche Leistungen für Prävention, Hilfsmittel, Komplementärmedizin, Mutterschaft und mehr.
Leistungen plus und premium
Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen finden Sie in der Leistungsübersicht. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für die ambulante Zusatzversicherung. Der Abschluss der Versicherung ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich.
Welche Medikamente die Grundversicherung bezahlt, ist durch gesetzliche Arzneimittellisten genau geregelt. Die restlichen sind nicht gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium beteiligen sich an solchen, die bei der Heilmittelbehörde Swissmedic registriert sind und nicht auf der Liste nicht gedeckter Medikamente und Präparate stehen, mit folgendem Beitrag:
Mit ärztlichem Rezept: 90% der Kosten, unbegrenzt
Von der Grundversicherung werden nur wenige alternativmedizinische Methoden übernommen, nämlich Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Klassische Homöopathie und Phytotherapie. Möchten Sie weitere in Anspruch nehmen, lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung.
Sympany leistet Beiträge an die Kosten für Komplementärmedizin, sofern die Behandlung medizinisch notwendig sowie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist und von einem von uns anerkannten Leistungserbringer durchgeführt wird. Therapeutensuche Alternativmedizin >
natura: Mit diesem Zusatz erhalten Sie höhere Beiträge an alternativmedizinische Behandlungen und Heilmittel und Sie können zusätzliche Methoden der Alternativmedizin nutzen („erweiterte Methoden“).
Methoden der Alternativmedizin >
Gesamtlimite Alternativmedizin | |
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plus | ohne natura: CHF 3’000.– mit natura: CHF 6’000.– pro Kalenderjahr |
premium | ohne natura: CHF 6’000.– mit natura: CHF 10’000.– pro Kalenderjahr |
Natürliche Heilmittel | |
plus und premium |
80% der Kosten |
Anerkannte Methoden | |
plus | 50% der Kosten |
premium | 80% der Kosten |
Erweiterte Methoden | |
plus | mit natura: 50% der Kosten, max. CHF 1’000.– pro Kalenderjahr |
premium | mit natura: 50% der Kosten, max. CHF 2’000.– pro Kalenderjahr |
Nicht übernommen werden Alternativtherapien, die im Rahmen eines Urlaubes oder anderer längerer (z.B. kurähnlicher) Aufenthalte durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind ambulante Behandlungen bei Notfällen durch die Grundversicherung gedeckt. In einigen Fällen übernimmt sie jedoch nicht die vollen Kosten, zum Beispiel wenn eine Behandlung mehr als doppelt so viel kostet wie in der Schweiz. Das kann insbesondere ausserhalb Europas vorkommen. Für die nicht versicherten Kosten kommt die ambulante Zusatzversicherung auf.
Unser Tipp: Mit einer Reisekrankenversicherung tourist oder tourist subito sind Sie weltweit auf der sicheren Seite. Sie bietet neben der Übernahme der Behandlungskosten weitere Leistungen, die im Krankheitsfall nützlich sind.
Die Leistungen der Grundversicherung sind begrenzt, wenn Sie mit der Ambulanz ins Spital müssen und/oder ein Notarzteinsatz notwendig wird. Sie übernimmt dabei nur 50% mit Maximalbeträgen. Die ambulante Zusatzversicherung erhöht den Beitrag auf
100% unbegrenzt.
Achtung: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt die gesetzliche Kostenbeteiligung an.
Zahlreiche Massnahmen zur Prävention sind durch die Grundversicherung gedeckt, zum Beispiel die meisten Impfungen oder einige Vorsorgeuntersuchungen bei erhöhtem Risiko oder ab einem bestimmten Alter. Diese Massnahmen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt. Einige werden jedoch nicht oder nur alle paar Jahre bezahlt, wie die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung: Sie ist in der Grundversicherung nur alle drei Jahre vorgesehen. Die ambulanten Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass diese sogenannte Jahreskontrolle auch als solche durchgeführt und übernommen wird. Zudem unterstützen sie auch weitere präventive Massnahmen, denn Vorsorge ist besser als heilen.
Impfungen | |
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plus und |
80% der Kosten, bis zu CHF 220.– pro Kalenderjahr |
Vorsorgeuntersuchungen (Check-up) | |
plus | Bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr |
premium | Bis zu CHF 600.– pro Kalenderjahr |
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen | |
plus und premium |
90% der Kosten, 1 Untersuchung pro Kalenderjahr in den Jahren, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind (siehe Leistungen Grundversicherung) |
Gesundheitsfördernde Kurse | |
(zum Beispiel Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung) | |
plus | Bis zu CHF 150.– pro Kalenderjahr |
premium | Bis zu CHF 250.– pro Kalenderjahr |
Sportbeitrag | |
(zum Beispiel Fitnessstudio, Entspannungskurse oder Sportvereine) | |
plus | Bis zu CHF 200.– pro Kalenderjahr |
premium | Bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr |
Aus der Grundversicherung wurde das Stillgeld schon lange gestrichen. Sympany unterstützt frischgebackene und werdende Mütter, deshalb übernehmen wir aus den ambulanten Zusatzversicherungen:
- Geburtsvorbereitung bei einer anerkannten Fachperson: bis zu CHF 200.–
- Stillgeld: bis zu CHF 250.–
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Schwimmen ist gesund, insbesondere in warmem, mineralreichem Quellwasser. Es kann Beschwerden bei Rheuma und Arthrose und anderen Krankheiten lindern. Die Grundversicherung beteiligt sich an Badekuren nur in anerkannten Heilbädern, nicht aber in anderen Thermalbädern.
Dies übernehmen plus und premium:
Mit ärztlicher Verordnung: 50% der Kosten, höchstens 12 Eintritte pro Jahr
Hilfsmittel sind nötig, um Einschränkungen auszugleichen, den Gesundheitszustand zu überwachen oder schwache Muskeln zu trainieren. Auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind solche definiert, die die Grundversicherung bezahlt. An vielen weiteren beteiligen sich die ambulanten Zusatzversicherungen.
Brillengläser und Kontaktlinsen | |
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plus |
Unter 18 Jahren: bis zu CHF 270.– pro Kalenderjahr Ab 18 Jahren: bis zu CHF 270.– innerhalb von drei Kalenderjahren |
premium |
Unter 18 Jahren: bis zu CHF 420.– pro Kalenderjahr Ab 18 Jahren: bis zu CHF 420.– innerhalb von drei Kalenderjahren |
Übrige Hilfsmittel (z.B. Blutdruckmessgerät, massgeschneiderte Schuheinlagen, Beckenbodentrainer) | |
plus und premium |
50% der Kosten, bis CHF 250.– pro Kalenderjahr |
Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur dann, wenn sie aufgrund einer Krankheit nötig sind. Alle weiteren Leistungen sind zwischen der Zahnzusatzversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung aufgeteilt. plus und premium übernehmen:
Kontrolluntersuchungen (bis 25 Jahre) | |
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plus und |
CHF 60.– pro Kalenderjahr |
Zahnkorrekturen (bis 25 Jahre) | |
plus | 70% der Kosten, bis CHF 10’000.– |
premium | 70% der Kosten, bis CHF 15’000.– |
Entfernen von Weisheitszähnen | |
plus und premium |
90% der Kosten |
Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung übernimmt und welche die ambulanten Zusatzversicherungen: FAQ Zahnzusatzversicherung >