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Nicht gedeckte Medikamente und Präparate in der ambulanten Zusatzversicherung

Sympany übernimmt für Sie die Kosten für zahlreiche Medikamente und Präparate. Leider können wir aber nicht alles übernehmen, auch wenn es Ihrer Gesundheit dienen mag. Folgende Medikamente und Präparate sind weder durch die Grundversicherung noch durch die ambulanten Zusatzversicherungen plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz gedeckt:

  • Appetitzügler
  • Badezusätze
  • Cannabisprodukte (Öle, CBD, Cannabistinkturen etc.)
  • Haarwuchsmittel
  • Insektenschutzmittel
  • Kariesprophylaxe, z.B. Zahnpasta
  • Kontaktlinsenflüssigkeiten
  • Kosmetika
  • Mittel zur Behandlung von Erektionsstörungen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Präparate zur Gewichtsreduktion
  • Produkte auf der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)*
  • Produkte, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen und/oder in beschränkter Menge übernommen werden (Limitatio)
  • Schwangerschaftstest
  • Verhütungsmittel

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für plus und premium respektive allgemeiner zusatz und privat zusatz.

Letzte Überarbeitung: November 2023

* Die LPPV-Liste umfasst Arzneimittel und Medikamente, die nicht ausschliesslich Heilungszwecken dienen (z.B. Präparate zur Prophylaxe sowie sogenannte Komfort- und Lifestylepräparate).

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