Anerkannte Hilfsmittel, Geräte und Gegenstände in der ambulanten Zusatzversicherung
Das zahlt Ihre Krankenkasse an Brillen, Hörgeräte und Pflegebetten
Wenn Sie bei Sympany eine ambulante Zusatzversicherung – plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz – abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt werden.
Erhalten Sie auch einen Kostenbeitrag von einem anderen Sozialversicherer, zum Beispiel AHV oder IV? Dann senden Sie uns bitte eine Kopie des Entscheids an E-Mail.
An diesen Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen beteiligt sich Sympany
- Badewannenlift
- Beckenbodentrainer
- Blutdruckmessgerät
- Brille
- Helm für Epileptiker
- Hörgerät (Restkosten nach Abzug der Leistungen von AHV/IV)
- Kontaktlinsen
- Milbenschutz
- Perücke
- Pflegebett
- Rollator
- Rollstuhl (Miete oder Kauf)
- Schuheinlagen
- Toilettensitzerhöhung
Hinweis
Diese Auflistung ist abschliessend und kann von Sympany laufend angepasst und ergänzt werden. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für plus und premium respektive allgemeiner zusatz und privat zusatz, Artikel 4 «Hilfsmittel».
Haben Sie Fragen?
Ob eine bestimmte Leistung in Ihrer Versicherung gedeckt ist, erfahren Sie in der Leistungsübersicht für plus und premium oder bei unserem Kundenservice.