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Unerwünschte Anrufe von Krankenkassen?

Was zulässig ist und was nicht

Versicherungen dürfen Personen dann anrufen, wenn eine Kundenbeziehung zu ihnen besteht. Nicht erlaubt sind Anrufe an Personen, die noch nie oder seit drei Jahren nicht mehr bei dieser Krankenkasse versichert sind. Dies besagt die verbindliche Verordnung Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit («Branchenvereinbarung Vermittler»). Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und wie Sie bei unerwünschten Anrufen vorgehen können.

Anrufe von Sympany und ihren Partnern: Das ist erlaubt

Anrufe an Kundinnen und Kunden

Sympany will für ihre Versicherten eine verlässliche und faire Partnerin sein. Deshalb rufen wir unsere Kundinnen und Kunden ab und zu an, beispielsweise um Möglichkeiten zum Prämiensparen oder zur Optimierung ihrer Versicherung zu besprechen.

Anrufe an Personen, die nicht bei Sympany versichert sind

Sympany hält sich strikt an die Vorgaben der «Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Diese ist seit September 2024 in Kraft und verbietet die telefonische Kaltakquise in Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung.

Personen, die nicht Kundin oder Kunde bei Sympany sind, rufen wir darum nur auf expliziten Wunsch an oder wenn sie uns ihr Einverständnis gegeben haben – zum Beispiel, wenn sie sich für eine Offerte interessieren oder wenn sie an einem Wettbewerb teilgenommen und damit ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme erteilt haben.

Anrufe von Vermittlern

Wie die meisten Krankenversicherer arbeitet Sympany mit Vermittlern zusammen. Aber auch diese Unternehmen sind an die Verordnung gebunden. Sie dürfen insbesondere keine Kaltakquise betreiben und auch keine Dritten, namentlich Makler und Callcenter, damit beauftragen. Das heisst, auch Vermittler dürfen nur Personen anrufen, die dazu ihr Einverständnis gegeben haben. Hinweisen, dass sich jemand nicht an die Verordnung hält, geht Sympany konsequent nach.

Unerwünschte Anrufe: Unsere Tipps für Sie

Seien Sie sich bewusst: Mit der Teilnahme an Wettbewerben erklären Sie sich in der Regel damit einverstanden, dass Sie vom entsprechenden Unternehmen kontaktiert werden dürfen. Wenn Sie Ihre Telefonnummer – Handy oder Festnetz – im Internet preisgeben, sind Sie auch für Callcenter leicht auffindbar.

Falls Sie einen unerwünschten Anruf im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung erhalten:

  • Vereinbaren Sie keinen Termin und beantworten Sie keine Fragen nach Einkommen, Gesundheit, Familie, Versicherung etc.
  • Korrigieren Sie keine Angaben des Anrufers, um nicht ungewollt Ihre echten Daten preiszugeben.
  • Stellen Sie Gegenfragen, zum Beispiel, woher der Anrufer Ihre Nummer hat. Oft wird dann das Gespräch beendet.
  • Notieren Sie Namen, Firma, Datum, Uhrzeit und Telefonnummer des Anrufers und melden Sie uns diese Angaben. Nur so können wir diesen Hinweisen nachgehen und prüfen, ob es sich bei dem fehlbaren Vermittler um einen Sympany Vertragspartner handelt. Hier geht es zum Kontaktformular >


Beschwerden über missbräuchliche Anrufe in Zusammenhang mit der Krankenzusatzversicherung sind an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu richten: Meldung erstatten | FINMA

Beschwerden im Zusammenhang mit der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) können Sie beim Bundesamt für Gesundheit einreichen: Kontakt & Standort 

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