Überschussbeteiligung: Sympany in ihrer Vorreiterrolle bestätigt
Basel, 13. September 2016 – In der Zusatzversicherung zahlt Sympany bereits seit 2013 Überschüsse an ihre Versicherten zurück. Überschüsse entstehen, wenn die Kosten für medizinische Behandlungen tiefer ausfallen als bei der Prämienfestsetzung erwartet.
2016 kommen in der Zusatzversicherung Sympany Kundinnen und Kunden mit den Spital-Zusatzversicherungen hospita allgemein, halbprivat, komfort und global in den Genuss einer Auszahlung. Aufgrund des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) ist nun erstmals auch die Auszahlung von Überschüssen in der Grundversicherung möglich. Davon profitieren die Sympany Versicherten in den Kantonen Aargau, Freiburg und Schaffhausen. In der Grundversicherung und der Zusatzversicherung zusammen können sich dieses Jahr rund 65% aller Sympany Versicherten über eine Überschussauszahlung freuen. Die Überschüsse belaufen sich auf CHF 7.2 Mio.
CEO Ruedi Bodenmann: „Mit ihrem innovativen Überschussmodell geht Sympany im Markt voran. Insbesondere freuen wir uns, unseren Kundinnen und Kunden als erste Versicherung in der Schweiz schon diesen Herbst Überschüsse in der Grundversicherung auszuzahlen.“
Weniger Kosten – Geld zurück
Bei der Prämienberechnung müssen zentrale Faktoren wie die Kostenentwicklung oder das Versichertenverhalten zu einem sehr frühen Zeitpunkt geschätzt und den Behörden zur Genehmigung eingereicht werden. Trotz aller Sorgfalt bei der Prämienberechnung und trotz behördlicher Genehmigung der Prämien ist es deshalb nicht möglich, die Leistungskosten für das Jahr, in dem die neuen Prämien gelten, präzise zu bestimmen. Fallen die Leistungskosten tiefer aus als erwartet, erstattet Sympany ihren Versicherten diese Gelder in Form von Überschüssen zurück.
In der Grundversicherung werden die Überschüsse in jenen Prämienregionen ausbezahlt, in denen sich in der jeweiligen Erfolgsrechnung ein Überschuss ergibt. In der Zusatzversicherung werden die Überschüsse pro Versicherungsprodukt ausbezahlt.
Klärung vor Bundesgericht
Bereits für das Jahr 2013 hatte Sympany ein Überschussmodell für die Grundversicherung konzipiert und Überschusszahlungen in Höhe von CHF 1.2 Mio. an Versicherte mit Wohnsitz in den Kantonen Zürich, Bern und Solothurn geplant. Dies wurde jedoch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit dem Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage untersagt, weshalb Sympany beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichte. Im Juli 2016 bestätigte dieses allerdings die Verfügung des BAG und lehnte die Beschwerde von Sympany ab.
Sympany ist weiterhin davon überzeugt, dass die Überschüsse den Versicherten zustehen und dass die damalige gesetzliche Grundlage für eine Auszahlung ausreichend war, was unabhängige Experten bestätigen. Im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden lässt Sympany diese Frage darum abschliessend vom Bundesgericht klären.
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